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Stellenkürzung

M
Miona
Jan 2018 bearbeitet

wie gehe ich damit um , eine Stelle soll auf 50% gekürzt werden , und für den Mitarbeiter ist dies nicht möglich weil er eine 100% Stelle braucht zum Leben , auch wurde dem Mitarbeiter anderweitig ein Arbeitsplatz angeboten der aber 250 km weit vom Wohnort ist , und er dies machen möchte .

wie gehe ich damit um als Betriebsrat

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Community-Antworten (5)

G
gironimo

03.07.2013 um 16:45 Uhr

Der Kollege hat einen Vertrag über 100%. Da kann der AG nicht einfach kürzen - höchstens in beiderseitigem Einvernehmen.

Besteht das nicht, muss der AG den Weg der Änderungskündigung gehen. So schnell tut er es erst einmal nicht - wenn doch, müsste ja der BR zu §§ 99 und 102 BetrVG gehört werden. Und da wird man dann sehen, welche Widerspruchsgründe ziehen.

Wie wäre es aber zuvor mit Diplomatie; kann der Kollege vor Ort nicht auch andere Aufgaben erledigen (ggf. mit zumutbaren Umschulungen)?

der aber 250 km weit vom Wohnort ist , und er dies machen möchte< Wie ist das zu verstehen? Er will den Job in 250Km Entfernung? Dann soll er doch machen! Oder soll es heißen: er will NICHT?

M
Miona

03.07.2013 um 17:10 Uhr

Gironimo er will nicht die 250 km fahren also will er nicht das gleichwertige Angebot vom AG

G
gironimo

03.07.2013 um 17:40 Uhr

ok - Na dann gelten Absatz 1 - 3 meiner Antwort

M
mitleserinnenn

03.07.2013 um 18:20 Uhr

Das richt doch ggf auch nach betriebsbedingtem Abbau. Also dind dann diese Fakten zu beachten.

K
Kölner

03.07.2013 um 19:07 Uhr

@mitleser... Wat wilssie sagn mit das wortn? Is se hell oder wars dunkl. Danke

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