Stellenkürzung
wie gehe ich damit um , eine Stelle soll auf 50% gekürzt werden , und für den Mitarbeiter ist dies nicht möglich weil er eine 100% Stelle braucht zum Leben , auch wurde dem Mitarbeiter anderweitig ein Arbeitsplatz angeboten der aber 250 km weit vom Wohnort ist , und er dies machen möchte .
wie gehe ich damit um als Betriebsrat
Community-Antworten (5)
03.07.2013 um 16:45 Uhr
Der Kollege hat einen Vertrag über 100%. Da kann der AG nicht einfach kürzen - höchstens in beiderseitigem Einvernehmen.
Besteht das nicht, muss der AG den Weg der Änderungskündigung gehen. So schnell tut er es erst einmal nicht - wenn doch, müsste ja der BR zu §§ 99 und 102 BetrVG gehört werden. Und da wird man dann sehen, welche Widerspruchsgründe ziehen.
Wie wäre es aber zuvor mit Diplomatie; kann der Kollege vor Ort nicht auch andere Aufgaben erledigen (ggf. mit zumutbaren Umschulungen)?
der aber 250 km weit vom Wohnort ist , und er dies machen möchte< Wie ist das zu verstehen? Er will den Job in 250Km Entfernung? Dann soll er doch machen! Oder soll es heißen: er will NICHT?
03.07.2013 um 17:10 Uhr
Gironimo er will nicht die 250 km fahren also will er nicht das gleichwertige Angebot vom AG
03.07.2013 um 17:40 Uhr
ok - Na dann gelten Absatz 1 - 3 meiner Antwort
03.07.2013 um 18:20 Uhr
Das richt doch ggf auch nach betriebsbedingtem Abbau. Also dind dann diese Fakten zu beachten.
03.07.2013 um 19:07 Uhr
@mitleser... Wat wilssie sagn mit das wortn? Is se hell oder wars dunkl. Danke