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Personalbedarfsplanung

F
Fürsorge
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

von unserer Zentrale wurde eine externe Firma beauftragt, eine Personalbedarfsplanung in zwei Bereichen (medizinische Bereiche) im Hause durchzuführen. Uns vom Betriebsrat liegen hierüber bis heute keine Informationen vor. Auch unsere Klinikleitung ist wohl nicht über die Ergebnisse informiert. Die MitarbeiterInnen fragen bei uns nach Ergebnissen dieser Untersuchung und möchten natürlich das wir sie unterstützen. Welche rechtlichen Möglichkeiten haben wir, an Informationen zu gelangen und welchen evtl. Gegenmaßnahmen könnten wir starten? Danke für die Unterstützung

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Community-Antworten (2)

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ganther

24.06.2013 um 19:00 Uhr

Beauftragen kann der AG erst einmal. Ich würde als BR immer fordern, dass ich über das geplante Vorgehen unterrichtet werden und mir dann Zwischenschritte erklären lassen. Nach § 92 BetrVG seid ihr mit im Boot. Aber es ist nur ein Beratungsrecht. Leider.

Wenn der BR den AG ärgern will entwickelt er eigene Vorstellung zur Personalbemessung ggf. unter Beiziehung eines Sachverständigen. Das kann "lustig" sein. Der AG hat im Regelfall keine Lust darauf

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gironimo

24.06.2013 um 19:51 Uhr

Wenn die AN schon nach den Ergebnissen fragen, war der Anbieter ja schon aktiv. Wie hat er denn die Erkenntnisse gesammelt, auf denen er nun seine Ergebnisse stützen will?

Hat es Befragungen, Fragebögen usw gegeben??? (Stichwort: Mitbestimmung bei Personalfragebögen und Beurteilungsgrundsätzen)

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