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Dieser Beitrag ist vor 12 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Dürfen CallCenter-MA sich bei unangenehmen Anrufern mit Nickname melden?

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GustavW
Dez 2021 bearbeitet

Hallo, CallCenter-MA bitten uns als BR zu prüfen, ob Sie sich bei unangenehmen Anrufern z.B. statt mit Frau Müller mit Frau Meyer (Person gibt es bei uns nicht) melden können, um sich vor eventuell persönlichen Angriffen zu schützen. AG sagt nein. Seht Ihr evtl. Argumente für die MA z.B. Schutz der Persönlichkeitsrechte, die wir vorbringen könnten. BR sieht die Bedenken der MA z.T. als berechtigt an (näherer Details können wir hier nicht preisgeben).

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Community-Antworten (10)

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mitleserinnenn

12.06.2013 um 10:47 Uhr

Nein! Der BR hat hier keine Rechte solches zu verlangen. Weiter, da ja leider zu viele Anrufer von Callcentern "über den Tisch gezogen werden" haben diese das Recht, auch für ggf rechtliche Schritte / Klagen gegen die Callcenter und deren Agenten die Klarnamen zu kennen.

S
Snooker

12.06.2013 um 11:05 Uhr

Ist es denn hier schon mal zu Beleidigungen oder Belästigungen im Privaten bereich gekommen; durch den Kunden? Hier würde privatrechtlich dann das Perönlichkeitsrecht greifen,neben den bekannten §§ Beleidigung usw.

Ich würde auch @mitleserinnen´s Nein nicht in Stein meiseln. Intern könnte könnte man schriftlich festhalten Frau Müller ist bei telefonaten die Frau Meyer. So ließe sich dann bei evtl. Klagen Rückverfolgen wer mit welchen Namen betroffen war. Bei solchen Rückverfolgungen würde ich aber in jedem Fall schriftl. mit dem AG vereinbaren das keine Leistungs- und Verhaltenskontrollen dadurch gemacht werden dürfen.

W
Watschenbaum

12.06.2013 um 11:29 Uhr

ohne jetzt großartig mit Callcenter-Problemen befasst zu sein, würde ich den Umstand, wie sich in Mitarbeiter am Telefon zu melden hätte, aus dem Bauch heraus erstmal unter einer mitbestimmungspflichtigen Frage der Ordnung und des Verhaltens der Mitarbeiter im Betrieb einstufen

ein - im Ernstfall - klar zuzuordnender Alias-Name und genaue Richtlinien darüber, wem denn nun auf Verlangen der richtige Name mitzuteilen sei bzw. wer unter welchen Vorausetzungen den "Klarnamen" weitergeben dürfte, wäre in meinen Augen nicht grundsätzlich abwegig, falls konkrete Befürchtungen bestehen oder Tatsachen vorliegen, daß die Sicherheit der Mitarbeiter gefährdet sei

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GustavW

12.06.2013 um 11:49 Uhr

@ Snooker Frage: „Ist es denn hier schon mal zu Beleidigungen oder Belästigungen im Privaten bereich gekommen; …?“ Antwort: Nein, jedoch handelt es sich dabei um ein neues Projekt, wo juristisch auffällige Personen bei uns eine Dienstleistung erhalten. Wie gesagt, nähere Details können wir nicht preisgeben. @ Watschenbaum War unter Einbeziehung des BR bisher klar geregelt. Mit dem neuen Projekt entstand jedoch eine ungewohnte Situation, die vom AG anders als von den betroffenen MA eingeschätzt wird.

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Pjöng

12.06.2013 um 12:05 Uhr

"War unter Einbeziehung des BR bisher klar geregelt."

Solche Regelungen können aufgekündigt werden. Ggf. entscheidet dann die Einigungsstelle.

"Weiter, da ja leider zu viele Anrufer von Callcentern 'über den Tisch gezogen werden' haben diese das Recht, auch für ggf rechtliche Schritte / Klagen gegen die Callcenter und deren Agenten die Klarnamen zu kennen."

Rechtsgrundlage?

K
Kulum

12.06.2013 um 13:11 Uhr

keine, mal wieder ein Bauchgefühl. Jedenfalls geben die § 312b ff BGB nichts in der Richtung her. Mal ganz davon ab, dass für rechtliche Schritte der Name des Agents sowas von egal ist.

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Lotte2525

23.12.2021 um 17:08 Uhr

Das man den Namen 1-2 mal sagt ist für mich vollkommen ok. Aber wenn Kunden dann anfangen nochmal zu sagen ich solle meinen Namen sagen um ihn eventuell aufzuschreiben und das mit einen GeissenTonart sagt, dann fühle ich mich Beleidigt und verweigere ich diese aussage. Dann fühle ich mich in meinen Persönlichkeit verletzt. Wie oft Schreiben sich leute den Namen auf und machen damit unfug. Sollte mich deswegen 1und1 Kündigen dann wars das für mich

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celestro

23.12.2021 um 17:18 Uhr

Denkst Du, nach 8,5 Jahren interessiert das noch jemanden?

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DummerHund

23.12.2021 um 17:25 Uhr

@Celestro Und wenn ich gerade mit meiner Frau kuschel und die Fragt mich was wir gerade vor 8,5 Jahren gemacht haben. OHOH :-)

C
celestro

23.12.2021 um 17:59 Uhr

daran habe ich nicht gedacht ... Sorry, ich habe nichts gesagt! flöt

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