Erstellt am 12.06.2013 um 08:47 Uhr von mitleserinnenn
Nein! Der BR hat hier keine Rechte solches zu verlangen. Weiter, da ja leider zu viele Anrufer von Callcentern "über den Tisch gezogen werden" haben diese das Recht, auch für ggf rechtliche Schritte / Klagen gegen die Callcenter und deren Agenten die Klarnamen zu kennen.
Erstellt am 12.06.2013 um 09:05 Uhr von Snooker
Ist es denn hier schon mal zu Beleidigungen oder Belästigungen im Privaten bereich gekommen; durch den Kunden? Hier würde privatrechtlich dann das Perönlichkeitsrecht greifen,neben den bekannten §§ Beleidigung usw.
Ich würde auch @mitleserinnen´s Nein nicht in Stein meiseln. Intern könnte könnte man schriftlich festhalten Frau Müller ist bei telefonaten die Frau Meyer. So ließe sich dann bei evtl. Klagen Rückverfolgen wer mit welchen Namen betroffen war. Bei solchen Rückverfolgungen würde ich aber in jedem Fall schriftl. mit dem AG vereinbaren das keine Leistungs- und Verhaltenskontrollen dadurch gemacht werden dürfen.
Erstellt am 12.06.2013 um 09:29 Uhr von Watschenbaum
ohne jetzt großartig mit Callcenter-Problemen befasst zu sein, würde ich den Umstand, wie sich in Mitarbeiter am Telefon zu melden hätte, aus dem Bauch heraus erstmal unter einer mitbestimmungspflichtigen Frage der Ordnung und des Verhaltens der Mitarbeiter im Betrieb einstufen
ein - im Ernstfall - klar zuzuordnender Alias-Name und genaue Richtlinien darüber, wem denn nun auf Verlangen der richtige Name mitzuteilen sei bzw. wer unter welchen Vorausetzungen den "Klarnamen" weitergeben dürfte, wäre in meinen Augen nicht grundsätzlich abwegig,
falls konkrete Befürchtungen bestehen oder Tatsachen vorliegen, daß die Sicherheit der Mitarbeiter gefährdet sei
Erstellt am 12.06.2013 um 09:49 Uhr von GustavW
@ Snooker
Frage: „Ist es denn hier schon mal zu Beleidigungen oder Belästigungen im Privaten bereich gekommen; …?“
Antwort: Nein, jedoch handelt es sich dabei um ein neues Projekt, wo juristisch auffällige Personen bei uns eine Dienstleistung erhalten. Wie gesagt, nähere Details können wir nicht preisgeben.
@ Watschenbaum
War unter Einbeziehung des BR bisher klar geregelt. Mit dem neuen Projekt entstand jedoch eine ungewohnte Situation, die vom AG anders als von den betroffenen MA eingeschätzt wird.
Erstellt am 12.06.2013 um 10:05 Uhr von Pjöng
"War unter Einbeziehung des BR bisher klar geregelt."
Solche Regelungen können aufgekündigt werden. Ggf. entscheidet dann die Einigungsstelle.
"Weiter, da ja leider zu viele Anrufer von Callcentern 'über den Tisch gezogen werden' haben diese das Recht, auch für ggf rechtliche Schritte / Klagen gegen die Callcenter und deren Agenten die Klarnamen zu kennen."
Rechtsgrundlage?
Erstellt am 12.06.2013 um 11:11 Uhr von Kulum
keine, mal wieder ein Bauchgefühl. Jedenfalls geben die § 312b ff BGB nichts in der Richtung her. Mal ganz davon ab, dass für rechtliche Schritte der Name des Agents sowas von egal ist.
Erstellt am 23.12.2021 um 16:08 Uhr von Lotte2525
Das man den Namen 1-2 mal sagt ist für mich vollkommen ok.
Aber wenn Kunden dann anfangen nochmal zu sagen ich solle meinen Namen sagen um ihn eventuell aufzuschreiben und das mit einen GeissenTonart sagt, dann fühle ich mich Beleidigt und verweigere ich diese aussage. Dann fühle ich mich in meinen Persönlichkeit verletzt. Wie oft Schreiben sich leute den Namen auf und machen damit unfug.
Sollte mich deswegen 1und1 Kündigen dann wars das für mich
Erstellt am 23.12.2021 um 16:18 Uhr von celestro
Denkst Du, nach 8,5 Jahren interessiert das noch jemanden?
Erstellt am 23.12.2021 um 16:25 Uhr von Dummerhund
@Celestro
Und wenn ich gerade mit meiner Frau kuschel und die Fragt mich was wir gerade vor 8,5 Jahren gemacht haben. OHOH :-)
Erstellt am 23.12.2021 um 16:59 Uhr von celestro
daran habe ich nicht gedacht ... Sorry, ich habe nichts gesagt! *flöt*