Erstellt am 15.04.2013 um 13:07 Uhr von KlausPeter
Ausschüsse können nur im Rahmen des BetrVG und der ihnen vom Gremium per Beschluss übertragenen Aufgaben handeln.
http://www.betriebsrat.com/ausschuesse-des-betriebsrats
http://www.sapler.igm.de/demokratie/bvg028.html
Weiter auch einfach einmal die Kommentierung lesen, bildet auch ;-))
Erstellt am 15.04.2013 um 13:08 Uhr von Betriebsrätin
Wenn Ausschüsse sich nicht an die ihnen übertragenen Aufgaben lt. Beschluss des Gremiums handeln, kann man auch die Besetzung ändern.
Erstellt am 15.04.2013 um 13:09 Uhr von petrus
Siehe §28 BetrVG + dessen Kommentierung
Und natürlich der Beschluss des BR zur Bildung des Ausschusses, seiner Aufgaben und Kompetenzen.
Erstellt am 15.04.2013 um 13:23 Uhr von Nubbel
darkly, in betriebsvereinbarungen wird das auch nicht geregelt.
welche ausschüsse sind das? und was wollen die entscheiden?
spielt vll ein gewisses "nicht wissen" eine rolle?
Erstellt am 15.04.2013 um 14:05 Uhr von Darkly
Erstmal ein großes DANKESCHÖN an ALLE für die schnelle Antwort!!!
@Nubbel: Habe da mal etwas gelesen das der Betriebsrat in einer BV regeln kann, dass man bestimmte Themen über den Betriebsausschuss beschließen kann. Ich habe das ebenfalls in einer BV eines anderen Unternehmens gelesen.
"Nicht wissen" spielt hierbei bestimmt eine große Rolle, dass möchte ich nicht bestreiten. Wir sind ein BR in der ersten Amtsperiode und da mangelt es an manchen Ecken an Wissen..... siehe dieses Thema.
Das Thema hierbei ist unser "Entgeltausschuss": Wir haben seit diesem Jahr ein Entgeltsystem eingeführt und arbeiten noch daran das es "passt". Hierbei besteht ihre Aufgabe darin, Aufgabenbeschreibungen zu überprüfen, Arbeitplätze anhand einer Matrix einzugruppieren (mit dem Personalwesen), Einsprüche zu bearbeiten. In erster Linie halten sie sich bei diesem Thema sehr bedeckt und es wird dem Gremium kaum etwas mitgeteilt. Das sorgt natürlich für schlechte Stimmung.
Wir haben die Ausschüsse gewählt, haben aber keinen Beschluss oder gar eine Rahmenvereinbarung mit dem Arbeitgeber wegen den einzelnen Themen.
Wir sind ein 15er Gremium und ich würde gerne wissen wie ich dieses Thema richtig angehe ohne jemanden vor den Kopf zu stoßen. Ich will lediglich den rechtlich richtigen Weg gehen....
Muss eine Vereinbarung mit dem AG vereinbart werden (Rahmenvereinbarung) damit die Ausschüsse selber entscheiden können? So zumindest lese ich das raus:
http://www.sapler.igm.de/demokratie/bvg028.html
Gruß
Erstellt am 15.04.2013 um 14:21 Uhr von Niemand
Es kann nicht in einer BV sondern nur in einer Geschäftsordnung festgelegt werden ob ein Ausschuß beschlußfähig ist. Oftmals wird dies für den Personalausschuß festgelegt, damit der BR nicht für jede Mehrarbeit oder Wochenend Arbeit zusammen treten muss. Solch eine Beschlußfähigkeit wird dann aber meist auch noch auf genau solche Themen begrenzt.
Eine BV wird aber meist vom ganzen Gremium beschlossen, weshalb der Ausschuß auch stets bemüht sein sollte, daß der BR gut informiert ist und mit der Richtung der Verhandlungen einverstanden ist. Sonst kann es passieren, daß der Ausschuß eine BV verhandelt hat und der BR diese dann einfach nicht beschließt. Das macht dann bei der GL ein sehr schlechtes Bild.