Wir arbeiten im öffentlichen Dienst. Es ist also der TVÖD für uns zuständig.
Ein Arbeitnehmer ( Fahrer eines Müllwagens ) hat eine Planstelle und wird nach Lohngruppe 5 des TVÖD bezahlt. Er bekleidet diese Planstelle seit einigen Jahren.
Dieser Arbeitnehmer wird auf ohne seinen Willen auf eine stelle versetzt die nach Lohngruppe 4 bezahlt wird.
Kann der Arbeitgeber seinen Lohn kürzen oder fällt dieses unter Besitzstandrecht??