Erstellt am 23.03.2013 um 11:36 Uhr von gironimo
Also natürlich erst einmal solltet Ihr Euch einfach mal das Konzpt ausführlich erleutern lassen. Dabei kommen dann schon so einige Fragen auf.
- Welche Ziele werden verfolgt? Verbesserung der Produktqualität, Steigerung der Produktivität oder Reationalisierung. (zu beachten auch §§ 91 ff BetrVG)
- Sind Arbeitplätze betroffen; werden Stellen abgebaut oder neu geschaffen? (prüfen: je nach Umfang, Betriebsänderung, Interessenausgleich Sozialplan)
- Ändern sich Qualifikationsanforderungen; wenn ja welche und wie und wann soll gechult werden (Mitbestimmung bei betriebl. Bildung)
- Zeitplan - Absprachen darüber wie und wann der BR sich zu den verschiedensten Punkten am Besten in die Umstellungsprozesse einbringen kann.
aber sicher gibts noch mehr......
Erstellt am 23.03.2013 um 11:45 Uhr von Kölner
@Beärle
WA vorhanden?
Dann könnten noch viele weitere Fragen entstehen nach §§ 106 ff. BetrVG...
Überhaupt sind die §§ 90-92 BetrVG einschlägig.
Dann kann man über § 111 BetrVG noch nachdenken, das kann verbunden werden mit der Forderung alle AN im Hinblick auf §§ 96-98 BetrVG fit zu halten.
Und: Was ergibt sich hinsichtlich §§ 80 und 87 Abs. 1 Nr. 1, 2, 3, 6, 7 (ggf. 13) BetrVG?