Erstellt am 03.03.2013 um 11:32 Uhr von gironimo
Vom Grundsatz her stellt sich die Frage des
Beschwerdegegenstands und der Beschwerdebefugnis.
Hier muss ja eine Betroffenheit des BR als Gremium gegeben sein.
Schwer vorstellbar.
Du solltest konkreter werden.
Erstellt am 03.03.2013 um 12:19 Uhr von trixi
Der Beschwerdegegenstand ist die Nichtbeachtung des BetrVG bei einem Beschlussverfahren vor dem Arbeitsgericht.
Erstellt am 03.03.2013 um 12:23 Uhr von Kölner
@trixi
Dann ist der weg aber ein anderer....
Geht's noch konkreter?
Erstellt am 03.03.2013 um 12:30 Uhr von trixi
@kölner
welcher Weg söll das sein,waren bis zur letzten Instanz.
nNoch konkreter geht es nicht ,weiß ja nicht wer alles mitliest.
Könnte ja sein daß das ganze dann abgeleitet wird.Der streit geht schon 3Jahre.
Erstellt am 03.03.2013 um 12:39 Uhr von Kölner
@trixi
Bundesgerichtshof?
Ist das hier ne Fleissaufgabe? Es ist Sonntag, das ganze ist durch 3 Instanzen, irgendwer hat aus deiner Sicht das BetrVG nicht beachtet... Was denkst Du, wer hier auf eine kryptische Frage Antworten kann?
Erstellt am 03.03.2013 um 13:21 Uhr von AlterMann
Wenn Ihr bis zur letzten Instanz wart, dann habt Ihr doch auch eine rechtsanwaltliche Vertretung. Die kann Euch doch bstimmt und in aller Ausführlichkeit erklären, wie Ihr jetzt weiter verfahren könnt, welche Rechtsmittel bis wann einzulegen sind und welche Rechtanwälte dieses Verfahren weiter betreiben dürfen.
Ich weiß wirklich nicht, was Deine Frage dann hier soll.
Aber bitte, hier hast Du Deine Antwort: 1. ja, 2. nein.
Erstellt am 03.03.2013 um 13:27 Uhr von Hoppel
@ trixi
Ich bin schwer beeindruckt: Betriebsrat will Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht einlegen, weil das Betriebsverfassungsgesetz von Arbeitsgericht/Landesarbeitsgericht/Bundesarbeitsgericht NICHT beachtet wurde ...
Mal ehrlich, wie kommt man als BR zu einer solchen Annahme? Habt Ihr einen Juristen im Gremium sitzen?
Nachtrag: Das BVG hat für solche Fragen ein wunderschönes Merkblatt in´s Netz gestellt
http://www.bundesverfassungsgericht.de/organisation/vb_merkblatt.html
Erstellt am 03.03.2013 um 13:36 Uhr von laienprotest
man stellt eine einfache frage und bekommt dafür ohrfeigen, häme und spott - schämt euch
Erstellt am 03.03.2013 um 13:55 Uhr von gironimo
>ohrfeigen, häme und spott< davon halte ich hier auch nichts.
Dennoch kann ich verstehen, dass man kaum etwas zu dem ganzen sagen kann. Der Hinweis auf den Anwalt, der hier tätig war, ist in sofern nicht schlecht.
Erstellt am 03.03.2013 um 13:57 Uhr von Nubbel
wenn die frage so einfach ist.... mit den mangelhaften angaben..... beantworte sie doch..... statt hier zu lamentieren
Erstellt am 03.03.2013 um 15:23 Uhr von Laffo
@trixi
wenn für den AG nach §23/3 BetrVG die 10T€(höchstmögliches Zwangsgeld) läppisch sind, dann wirds schwer...
Übrigens Admin, auf eurer Seite ist noch o. schon wieder von D-Mark die Rede:
http://www.betriebsrat.com/gesetze-fachinformationen-betrvg-paragraphen-1-40
Erstellt am 03.03.2013 um 16:09 Uhr von leserin
Ich überlege gerade auf welchen Verstoß gegen welchen Artikel hier eine Klage beziehen sollte? Weiter, wer glaubt, dass hier der AG diese Kosten tragen muss?
Erstellt am 03.03.2013 um 17:15 Uhr von trixi
Irgendwie scheine ich mich falsch auszudrücken.Ich will doch nur wissen ob ein BR soetwas überhaupt kann.und ob es jemanden gibt der es weiß. Im Bundesverfassungsgericht steht das dies für jedermann gilt.
Erstellt am 03.03.2013 um 17:23 Uhr von karlheinzi
Trixi und in den Beitrag des Links steht wann jederman klagen kann. Den schon einmal gelesen? Dann wäre die Frage der Leserin zu beantworten, auf welchen der mögluchen Artikel des GG sich die Klage beziehen sollte. Letztlich bleibt dann die Frage, hast du dich schon einmal mit den Rechts und Klagewegen befasst?
Erstellt am 03.03.2013 um 17:53 Uhr von metallica
Der Betriebsrat als solches kann m.E. keine Beschwerde vorm Bundesverfassungsgericht einlegen (mangels Rechtsfähigkeit), das könnte wohl nur ein von der konkreten Maßnahme Betroffener oder hilfsweise eine Gewerkschaft.
Wenn alle Instanzen meine Anliegen negativ beschieden haben, würde ich aber nochmal meinen eigenen Standpunkt überdenken. Manchmal verrennt man sich ja doch etwas...
Erstellt am 03.03.2013 um 18:26 Uhr von ganther
nur mal so am Rande:
es kann auch sein, dass der AG die Kosten des BRs nicht übernehmen muss wenn man Prozesshanselei betreibt. In 3 Instanzen unterlegen... da könnte es durchaus sein dass der Ag und dann auch die ArbG hier die Grenze sehe...