Hallo zusammen.
In unserem Unternehmen gibt es eine Gewinnbeteiligung, bei der ein Teil der Auszahlung bis zum Ausscheiden in die Rente im Unternehmen verbleibt . Dieser Teil wird mit einem hohen Zinssatz jährlich verzinst . Die Zinsen werden Bar ausgezahlt. Eine Betreiligung am Verlust ist ausgeschlossen.
Jetzt soll dieser Zinssatz analog auf den Unternehmensgewinn gesenkt werden. ( Flaute im Markt, das Unternehmen ist trotzdem sehr solide aufgestellt)
Eine absenkung trift ältere Kollegen, die in Ihrer langen Betriebszugehörigkeit hohe Summen angespart haben mehr, als die welche erst ein paar Jahre da sind. Auch Rentner die sich im Auszahlungsmodus befinden wären beftoffen.
Die BV zur Höhe der Gewinnbeteiligung und Verzinsung ist nicht einseitig kündbar.
Wir suchen Gründe das dieses rechtlich , auch im Sinne der Gleichbehandlung nicht machbar ist.