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Schlafdienst

G
gironimo
Nov 2016 bearbeitet

Na - das ist doch mal was. Gerade in dieser Jahreszeit sollen ja in den Karnevalshochburgen derartige Arbeitsausfälle durchaus häufiger vorkommen.

Im Job einschlafen - das geht gar nicht. Trotzdem dürfen Chefs müde Mitarbeiter wegen eines Nickerchens nicht gleich feuern. Eine Pflegehelferin in einer Seniorenresidenz zumindest kann ihre Stelle behalten. Das Hessische Landesarbeitsgericht kippte die Kündigung der Frau, die während des Dienstes in einem Fernsehsessel eingeschlummert war (Az.: 12 Sa 652/11). (Quelle: T-online Nachrichten)

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Community-Antworten (1)

A
AlterMann

07.02.2013 um 20:47 Uhr

Tja, und der BR hatte der fristlosen Kündigung zugestimmt. Hat er hoffentlich auch was draus gelernt...

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