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Poolfahrzeugregelung

N
nwanyoma
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, ich habe eine Frage. Wir haben im Unternehmen einen Pool von Fahrzeugen für Servicetechniker. Die Nutzung der Fahrzeuge wurde von der GL in einem Schreiben geregelt. Ist dies mitbestimmungspflichtig? Wir wollen keine BV dazu. Aber wir wollen wissen, ob wir dabei mitbestimmen können/sollen

vielen Dank

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Community-Antworten (5)

L
Lotte

26.10.2012 um 12:48 Uhr

Hallo nwanyoma, wenn es das Verhalten der AN im Betrieb betrifft oder die Arbeitszeit (z. B. der Beginn: beginnt sie mit Besteigen des Fahrzeugs?), fällt das unter § 87 BetrVG und damit unter Eure MB. LG Lotte

R
rkoch

26.10.2012 um 14:54 Uhr

Zum Verständnis von Lottes Antort ergänzend:

Die Verteilung der Fahrzeuge aus dem Pool auf die AN, die Ausstattung dieser Fahrzeuge, die Abstellorte, o.ä. ist das Problem des AG. Wenn nicht genug Fahrzeuge da sind, muss der AG den Mist den er gebaut hat selbst fressen....

Derartiges hat mit "Verhalten der AN oder Ordnung des Betriebes" nichts zu tun, also kein MBR.

Evtl. könnte man ein MBR "konstruieren" wenn sich die MA untereinander bzgl. der Benutzung des Pools absprechen müssen (anstatt die Fahrzeuge angewiesen zu bekommen). Derartiges könnte im entferntesten Sinne unter "Gruppenarbeit", evtl. auch unter "Ordnung des Betriebes" fallen.. Ist aber recht weit hergeholt... Ganz abwegig aber auch nicht. Letztlich hat die eigenverantwortliche Aufteilung der Fahrzeuge innerhalb der "Gruppe" Servicemitarbeiter immensen Einfluß auf das Arbeitsergebnis, zumindest dann, wenn nicht genug Fahrzeuge existieren dass immer alle gleichzeitig zum Einsatz gehen können.

G
gironimo

26.10.2012 um 18:24 Uhr

Ich sehe da auch eher keine Mitbestimmung.

Allerdings sollte man immer und alles beim AG ansprechen, was sich eventuell als verbesserungs- / veränderungsnotwendig darstellt. (§ 80 BetrVG (....) Maßnahmen, die dem Betrieb und der Belegschaft dienen, beim Arbeitgeber zu beantragen (...)). Außerdem gibt es nach meiner Erfahrung jede Menge Beschwerden der Mitarbeiter beim Thema Dienstfahrzeug.

S
strusel

28.10.2012 um 09:44 Uhr

Hallo an alle, eine " Nutzungsvereinbarung" so nennen wir es bei uns. In dieser werden auch alle Versicherungstechnischen belang nieder geschrieben zB. Selbstbeteiligung der AN und daher dann Mitbestimmung.

H
Hoppel

28.10.2012 um 09:57 Uhr

@ nwanyoma

Was hat denn der AG bzgl. der Nutzung geregelt?

Aber nur die Klärung der Frage "MBR ja/nein" bringt Euch keinen Schritt weiter, wenn ihr eine BV ablehnt. Warum wollt ihr keine BV?

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