Erstellt am 26.10.2012 um 10:48 Uhr von Lotte
Hallo nwanyoma,
wenn es das Verhalten der AN im Betrieb betrifft oder die Arbeitszeit (z. B. der Beginn: beginnt sie mit Besteigen des Fahrzeugs?), fällt das unter § 87 BetrVG und damit unter Eure MB.
LG Lotte
Erstellt am 26.10.2012 um 12:54 Uhr von rkoch
Zum Verständnis von Lottes Antort ergänzend:
Die Verteilung der Fahrzeuge aus dem Pool auf die AN, die Ausstattung dieser Fahrzeuge, die Abstellorte, o.ä. ist das Problem des AG. Wenn nicht genug Fahrzeuge da sind, muss der AG den Mist den er gebaut hat selbst fressen....
Derartiges hat mit "Verhalten der AN oder Ordnung des Betriebes" nichts zu tun, also kein MBR.
Evtl. könnte man ein MBR "konstruieren" wenn sich die MA untereinander bzgl. der Benutzung des Pools absprechen müssen (anstatt die Fahrzeuge angewiesen zu bekommen). Derartiges könnte im entferntesten Sinne unter "Gruppenarbeit", evtl. auch unter "Ordnung des Betriebes" fallen.. Ist aber recht weit hergeholt... Ganz abwegig aber auch nicht. Letztlich hat die eigenverantwortliche Aufteilung der Fahrzeuge innerhalb der "Gruppe" Servicemitarbeiter immensen Einfluß auf das Arbeitsergebnis, zumindest dann, wenn nicht genug Fahrzeuge existieren dass immer alle gleichzeitig zum Einsatz gehen können.
Erstellt am 26.10.2012 um 16:24 Uhr von gironimo
Ich sehe da auch eher keine Mitbestimmung.
Allerdings sollte man immer und alles beim AG ansprechen, was sich eventuell als verbesserungs- / veränderungsnotwendig darstellt. (§ 80 BetrVG (....) Maßnahmen, die dem Betrieb und der Belegschaft dienen, beim Arbeitgeber zu beantragen (...)). Außerdem gibt es nach meiner Erfahrung jede Menge Beschwerden der Mitarbeiter beim Thema Dienstfahrzeug.
Erstellt am 28.10.2012 um 08:44 Uhr von strusel
Hallo an alle,
eine " Nutzungsvereinbarung" so nennen wir es bei uns.
In dieser werden auch alle Versicherungstechnischen belang nieder geschrieben zB. Selbstbeteiligung der AN und daher dann Mitbestimmung.
Erstellt am 28.10.2012 um 08:57 Uhr von Hoppel
@ nwanyoma
Was hat denn der AG bzgl. der Nutzung geregelt?
Aber nur die Klärung der Frage "MBR ja/nein" bringt Euch keinen Schritt weiter, wenn ihr eine BV ablehnt. Warum wollt ihr keine BV?