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Stückzahlüberwachung

G
Gerrysieben
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

unser Arbeitgeber will eine computergestützte Stückzahlüberwachung einführen. In der Fertigungshalle soll ein riesiges Computerdisplay angebracht werden, das anzeigt, ob die Fertigungslinie auf Termin ist. In einer BR Schulung habe ich einmal gehört, das die computergestützte Überwachung verboten ist. Leider finde ich keinen Paragraph dazu. Wer kann mir weiterhelfen

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Community-Antworten (3)

N
nicoline

23.10.2012 um 22:43 Uhr

Hallo Gerrysieben, direkt und ohne wenn und aber verboten ist das nicht, es ist nur so, dass der BR gem. § 87 Abs. 1 Nr. 6 mitzubestimmen hat bei:

Einführung und Anwendung von technischen Einrichtungen, die dazu bestimmt sind, das Verhalten oder die Leistung der Arbeitnehmer zu überwachen;

und das ist hier wohl der Fall. Also, ohne die Zustimmung des BR darf der AG das nicht einführen und es liegt an euch, die Sache abzulehnen oder mit zu gestalten.

R
rkoch

24.10.2012 um 11:16 Uhr

Kleines Detail:

Ziel der MB des BR ist es, eine Beurteilung des Menschen durch einen Computer OHNE menschliches Zutun - oder die Beurteilung durch einen Menschen allein anhand von technisch erfassten Informationen - zu vermeiden. Ein Computer kann nie alle Umstände kennen und er wird auch nie versuchen derartige Umstände zu ermitteln. Insofern kann eine rein automatische Beurteilung niemals ein reales Bild des Menschen ergeben. Ebenso muss eine Beurteilung eines Menschen fehlschlagen, wenn sie sich nur auf technisch erfasste Informationen stützt.

Die AUSWERTUNG die Euer AG da machen will, ist letztlich wahrscheinlich nicht auf einzelne Personen beziehbar, da sie "nur" einen terminlichen Status ermittelt und anzeigt. Insofern ist DAS für sich alleine genommen wohl unkritisch. Wenn allerdings das System einen Verzug anzeigt und die Ursachensuche sich dann wieder NUR auf die erfassten Informationen (Stückzahl) stützt und DAS auf einzelne Personen bezogen wird, dann sollte der BR DAS verhindern. Die reine Erfassung der Minderstückzahl gibt schließlich keine Auskunft darüber WARUM es zu diesem Verzug gekommen ist. Ohne Beurteilung dieses WARUM werden mit ziemlicher Sicherheit die "Verursacher" als Schuldige ausgemacht, obwohl sie möglicherweise gänzlich unschuldig sind, z.B. weil Einzelteile oder Werkzeuge zur Ausführung ihrer Tätigkeit gefehlt haben oder weil der betroffene AN aus irgendwelchen Gründen (mangelnde Einarbeit, gesundheitsbedingt, etc.) nicht mithalten konnte.

Ich denke das gibt Dir eine Richtschnur an die Hand, wie der BR diese Sache angehen sollte. Aber selbst wenn der AG sagt: "Wir nutzen die Daten NUR für diese Anzeige", seid nicht ganz so blauäugig und glaubt das, sondern nagelt ihn auf das Procedere zur Ursachenforschung und die möglichen Folgen fest.

G
gironimo

24.10.2012 um 11:26 Uhr

Allein die Zahl mit einem Display anzuzeigen, ermöglicht noch keine Rückschlüsse auf einzelne Arbeitnehmer. Am Zustandekommen der Zahl, sind ja wohl mehrere/viele AN beteiligt. Allerdings kommt die Mitbestimmung zum Zuge, wenn es überhaupt darum geht, ob und wie die Daten erfasst und ausgewertet werden, die Rückschlüsse auf einzelne AN ermöglichen. nicoline hat ja den Paragraphen bereits genannt.

Laßt Euch also die Software genau erklären und zieht ggf. einen Sachverständigen hinzu.

Die Zahl so in der Halle als ewiges Mahnmal anzuzeigen, hat irgendwie etwas Postsozialistisches. Früher war es ja in Ostblockstaaten durchaus üblich (in Ermangelung eines Computers) die Mitarbeiter zu hohen Leistungen anzuhalten, indem man auf roten Bannern Sollvorgaben bekannt gab; "Wir erfüllen unseren 5 Jahresplan" oder ähnliches.

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