Bertriebratssitzung
Hallo zusammen, bei uns wird demnächst erstmalig ein BR gewählt. wie ist es wenn eine sitzung von 10:00-15:00 stattfinden soll, muss ich meiner normalen tätigkeit als Arbeitnehmer davor oder nach der sitzung wahrnehmen? Über eine Antwort würde ich mich freuen, da es für mich noch sehr neu ist alles. Besten Dank im Voraus Viele Grüße Koflo
Community-Antworten (9)
17.10.2012 um 21:51 Uhr
Klar muss man seiner normalen Tätigkeit nachgehen. Man wird nur für die notwendige Mandatszeit von dieser Freigestellt.
PS: Die Pausenregelungen aus dem ArbZG gelten hier, also bei Mandatsaufgaben, wie das gesamte ArbZG nicht. Da keine Arbeit sondern Wahrnehmung des Ehrenamtes
17.10.2012 um 21:58 Uhr
dann findet die (nächste) Sitzung eben der Einfachheit halber von 0800-1600h statt (oder 9-17h, wie ihr eben arbeitet) und die Frage erübrigt sich
und natürlich darf man auch eine Pause machen währen der Sitzung, wäre ja noch schöner...............
17.10.2012 um 22:01 Uhr
Watschenbaum
Bitte meine Antwort doch RICHTIG lesen und auch VERSTEHEN. Denn ich habe nicht geshcrieben, dass man keine Pause machen darf.
Ich habe nur geschrieben, dass hier auch bei dem Thema Pause das ArbZG nicht gilt. Folge man darf auch ohne Verstoß gegen ein Gesetz oder gar das ArbZG 10 Std. am Stück ohen Pause tagen.
Doch mir war klar, dass von bestimmten Teilnehmern nun solche Aussagen kommen.
17.10.2012 um 22:22 Uhr
was hat denn das Thema "Pause" und ArbZG mit der Frage zu tun ?
ist doch auch gar nicht relevant bzw. gefragt, wie lange man "tagen" dürfte
wenn dich jemand nach der Uhrzeit fragt, erzählst du ihm, was es heute bei dir zum Mittagessen gab
was gibts da zu verstehen ? ich glaube langsam, dir ist gar nichts klar.............
17.10.2012 um 22:31 Uhr
Watsche. - Also so ganz war der Hinweis der Raetin betreffend der Pause schon richtig und auch berechtig da Bestandteil der Frage, da dort ja eine Sitzungszeit angegeben wurde welche ueber die Mittasgszeit, also der normalen Pausenzeit angegeben wurde. Da Du ja auch gerne mal austeilst solltest Du hiet auch eindtecken koennen. Sie hat Dich erwischt koennte man sagen ;-))
17.10.2012 um 22:37 Uhr
austeilen - einstecken - erwischt - gehts noch ?
ihr zwei könnt euch die Hand geben und eure Namen in den Schnee tanzen,-)
18.10.2012 um 10:29 Uhr
Als kleine Ergänzung, weil die Frage (in Unkenntnis, kein Vorwurf!) etwas engstirnig gestellt ist:
Betriebsräte müssen für die GESAMTE Betriebsratsarbeit von der Arbeitsleistung befreit werden. Betriebsratsarbeit besteht aber nicht nur aus Sitzungen! Insofern kann es durchaus sein, dass man auch vor und nach einer Sitzung nicht arbeiten muss!
Jedes BRM muss sich auf die Sitzung und die anstehenden Themen vorbereiten: Unterlagen sichten, Rechtslage und betriebliche Lage recherchieren, im Vorfeld Meinungen mit BRM und Kollegen austauschen, etc. pp.
Auch nach der Sitzung kann durchaus noch BR-Arbeit anfallen. Sitzungsraum aufräumen, Ergebnisse mit Kollegen besprechen, Öffentlichkeitsarbeit betreiben, weitere Besprechungen, etc. pp.
Alles allerdings nur so weit es "notwendig" ist. Insofern: So lange man BR-Arbeit zu tun hat muss man auch nicht arbeiten. Gerade der BRV wird um einiges länger beschäftigt sein, als die reine Sitzungszeit dauert. Und weil wir das Thema gerade hatten: Die Sitzung dauert so lange, bis auch der letzte Tagesordnungspunkt beschlossen wurde (und sei es der Beschluß den TOP zu verschieben). Insofern beginnt die Sitzung zwar um 10:00 Uhr, aber sie endet nicht zwingend um 15:00. Gibts nichts mehr zu tun, endet sie vorher, steht noch Arbeit an dauert sie länger. Selbst wenn dem AG ein Endzeitpunkt mitgeteilt wurde, kann dieser sich nicht darauf berufen, dass sie nicht länger als bis 15:00 dauern darf. Um dem Problem aus dem Weg zu gehen, am besten gar kein Ende vorsehen. Sitzung beginnt um 10:00 Uhr und endet wenn fertig.
Betriebsratsarbeit ist auch nicht auf Sitzungstage beschränkt, sondern fällt an wenn nötig. Insofern kann es durchaus sein, dass die BRM jeden Tag der Woche einige Zeit nicht arbeiten sondern irgendeiner BR-Arbeit nachgehen. Das geht im "Extremfall" so weit, dass einzelne BRM sogar gar nicht mehr arbeiten (ab 200 Arbeitnehmer pauschl bzw. auch mal wenn extrem wichtige Sachen mitzubestimmen sind - z.B. Betriebsänderungen - und die erforderlichen Recherchen, Ausarbeitungen, etc. anders nicht zu schaffen sind).
18.10.2012 um 10:39 Uhr
Bei Fruehschicht Ja / Spaetschicht Ja bei Nachtschicht, gehst eben frueher nach Hause, um ??? Stunden. Ist Verhandlungssache mit AG. Wir gehen 11h vor Sitzungsbeginn nach Hause. Allerdings am abend dann wieder zur Nachtschicht. Wer Tagschicht hat, wird wohl vor und nach der Sitzung seiner Arbeit nachkommen. Lg. Valdi
18.10.2012 um 11:54 Uhr
. Vielleicht ist die Frage so zu verstehen, dass der Fragesteller glaubt, er müsse nach der Sitzung die Arbeitszeit nachholen - also um die Länge der Sitzung länger am Arbeitsplatz sein.
Das ist aber eben nicht der Fall, wegen der hier bereits geschilderten Freistellungsansprüche des BRs.