Büroraumgröße
Hallo, Wieviel Quadratmeter muß ein Büroraum für mindestens 3 Mitarbeiter besitzen, und wie kann ich dieser Regel den entsprechenden Nachdruck verleihen (BtrVG ,etc. ).
Community-Antworten (6)
13.10.2012 um 13:26 Uhr
Hallo, schau doch mal in die Arbeitsstättenrichtlinien. Darin steht alles was Du benötigst. Den AG mit nachdruck auf diese Richtlinien hinweisen:
13.10.2012 um 14:00 Uhr
Es gibt keine festen Mindestgroessen mehr. -- http://komnet.nrw.de/ccnxtg/frame/ccnxtg/danz?zid=public&did=4231&lid=DE&bid=BAS&pid=NRW
13.10.2012 um 14:04 Uhr
andreaswrede, in der ArbStättV gibt es im Anhang nur vage Angaben. Wenn die Gesundheit der KollegInnen gefährdet ist, kannst Du über § 87 (1) Nr. 7 BetrVG etwas erreichen.
13.10.2012 um 14:17 Uhr
#Es gibt keine festen Mindestgroessen mehr.#
Und warum sind 8 qm bis 10 qm vorgesehen?
Im übrigen sind die Rechtsvorschriften, z. B. die Bauordnungen der Länder, zu berücksichtigen.
13.10.2012 um 15:06 Uhr
siehe auch www.ergo-online.de (das ist nicht die nervige Versicherung, sondern ein Portal, über das man viel über Büroarbeitsplätze erfährt)
13.10.2012 um 22:58 Uhr
ja,zb das:
Bildschirmarbeitsverordnung Anhang 14:
Am Bildschirmarbeitsplatz muss ausreichender Raum für wechselnde Arbeitshaltungen und Bewegung vorhanden sein.
Konkretisiert durch die Mindestgrößen des technischen Regelwerks
Berufsgenossenschaftliche Information BGI 650 Bildschirm- und Büroarbeitsplätze: Arbeitsfläche Tisch 1,60 m x 0,80 m, freie unverstellte Bewegungsfläche am Arbeitsplatz 1,5 m², Benutzerfläche am Arbeitsplatz mindestens 1,00 m tief (Rückrolltiefe Arbeitsstuhl), ausreichende Funktionsfläche für Fenster, Türen, Möbeltüren und –auszüge (ungehindertes Öffnen und Bedienen), Arbeitsplatzfläche inkl. Möblierung und anteilige Verkehrswege 8-10 m² und in Großraumbüros 12-15 m²
DIN 4543 Büroarbeitsplätze, Flächen für die Aufstellung und Benutzung von Büromöbeln: Ermittlung der notwendigen Flächen: Tischfläche 1600 x 800 mm und bei geringem Arbeitsflächenbedarf 1200 x 800 mm, Benutzerflächentiefe am Büroarbeitstisch 800 mm bzw. 1000 mm am persönlich zugeordneten Arbeitsplatz, Tiefe der Benutzerfläche vor den Schränken mind. 800 mm, Benutzerflächen dürfen sich nicht mit Stellflächen und Verkehrsflächen überlagern
BGI 5001 Büroarbeit – gesund und erfolgreich:
Lichte Höhe des Arbeitsraums 2,50 m für Arbeitsräume bis 50 m² , Arbeitsräume bis 100 m² Höhe 2,75 m, Luftraum in Arbeitsräumen bei überwiegend sitzender Tätigkeit 12 m³, bei überwiegend nicht sitzender Tätigkeit 15 m³
Weitere berufsgenossenschaftliche Informationen: Büroraumplanung BGI 5050, Arbeitssystem Büro BGI 774
vage finde ich die angaben eher nicht