Erstellt am 09.10.2012 um 21:25 Uhr von Petrus
Jeweils die Aufgaben, die dem Ausschuss im Beschluss gemäß §28(1) BetrVG übertragen wurden...
Erstellt am 10.10.2012 um 09:09 Uhr von rkoch
Oder anders ausgedrückt: Außer dem Betriebsausschuss und dem Wirtschaftsausschuss gibt es keine vom Gesetz vorgegebenen Ausschüsse mit entsprechender Aufgabenstellung. Alle anderen Ausschüsse die der BR ins Leben ruft muss dieser nach eigenem Gusto mit "Leben" erfüllen. Dem Ausschuss einen Namen geben ("Sozialausschuss") ist nicht erforderlich, wichtig ist nur, was dieser für den BR tun soll. Insofern ist es witzlos, einen Ausschuss namens "Sozialausschuss" ins Leben zu rufen, wenn der BR nicht einmal eine Aufgabe für diesen hat.
Erst bekommt der Ausschuss eine Aufgabe, und dann kann man anhand der Aufgabe überlegen, ob es sinnvoll ist dem Ausschuss einen die Aufgabe bezeichnenden Namen zu geben.
Der Umkehrschluss: Wir machen einen "Sozialausschuss" und fragen uns dann was dieser eigentlich tun soll (wie Du hier) ist sinnlos.