Jugendschutz
Hallo, in unserem Betrieb sind die MA in Akkord eingruppiert, aber wie haben keinen Akkord. Die neue Eingruppierung ist schon geplant. Bis Dato sind bei uns noch nie jugendliche Arbeitnehmer bzw. jugendliche Leiharbeiter beschäftigt worden. Zwar haben wir zur Unterstützung Ferienarbeiter beschäftigt, bei denen aber nie eine bestimmte Leistung erwartet wurde. Leiharbeitnehmer und Stammbelegschaft widerum haben feste Zeiten, an denen bestimmte Kommissioniertätigkeiten vollbracht werden müssen.
Ist dies nun ein Grund die Einstellung des Leiharbeitnehmers zu widersprechen, da diese noch unter 18 Jahre ist???
Community-Antworten (2)
27.09.2012 um 21:41 Uhr
erst aber wie haben keinen Akkord
dann Leiharbeitnehmer und Stammbelegschaft widerum haben feste Zeiten, an denen bestimmte Kommissioniertätigkeiten vollbracht werden müssen.
watt nu?
JArbSchG § 23
28.09.2012 um 11:27 Uhr
Ich verstehe das auch nicht ganz - fest steht aber: sollen Jugendliche unter Bedingungen beschäftigt werden, die nicht dem JArbSchG entsprechen, wäre dies natürlich ein Zustimmungsverweigerungsgrund.
Ansonsten könnten natürlich BR und AG für diese Personen eine gesonderte Arbeitszeitregelung oder Dienstplan vereinbaren, dass dieser Grund entfällt.