Maschinenstillstandskontrolle
Hallo, in unserem Betrieb sollen die Maschinenstillstandszeiten optimiert werden. Hierzu soll eine Software angeschafft werden, die dieses überwacht. Was ist zubeachten und oder kann man so etwas verhindern?
Community-Antworten (3)
05.08.2012 um 23:58 Uhr
Eine technische Einrichtung welche Verhaltens und Leistungskontrollen ermöglicht, um solches handelt es sich hier, unterliegt de rMB § 87 (1)
Also, gute BV erzingen, was mit den gewonnenen Daten erfolgen und besonders was NICHT erfolgen darf!!!
Beratung/ Sachverstand dazu einholen.
06.08.2012 um 10:09 Uhr
Verhindern geht nicht. Aber zur Anwendung der Software beadrf es der Zustimmung des BR, wenn personenbeziehbare Daten erfasst werden (daher die von Streikbrecher angeregte BV). Auch den sachverständigen Berater kann ich nur unterstützen.
06.08.2012 um 13:07 Uhr
auf jeden Fall jegliche Auswertung von LEistungskontrollmöglichkeiten etc. in die BV aufnehmen und die Auswertung immer nur in Anwesenheit des BR erlauben! Ansonsten externe Beratung einholen, steht euch in solchen Fällen explizit zu!