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Wirtschaftsausschusseminar

S
Schucky
Nov 2016 bearbeitet

Wir konnten für den Wirtschaftsausschuss leider keinen aus der Buchhaltung oder ähnlichen bekommen und haben drei Mitgieder bestellt, die von Grund auf alles lernen mussten. Die drei haben wir zum Wirtschaftsausschusseminar 1 und 2 geschickt. Bei dem ersten Teil sind sie wohl gut mitgekommen. Bei dem zweiten hatten sie aber schon ihre Probleme, obwohl nicht alles an ihnen vorbeigegangen ist. Unsere Frage wäre nun, ob man die drei nochmal zu dem selben Seminar Teil 2 schicken kann, um ihnen die Kenntnisse zu festigen. Kann der Arbeiteber da sich quer stellen?

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Community-Antworten (2)

S
Streikbrecher

02.08.2012 um 14:44 Uhr

Ggf könnte der AG sagen, nein nicht nochmals das gleiche. Dann müsste ggf der mögliche Rechtsweg beschritten werden.

R
rkoch

02.08.2012 um 16:19 Uhr

Ich glaube nicht, dass der AG das Seminar noch einmal bezahlen muss.... Wenn der BR nach §106 nicht "sachkundige" WAM bestellt hat, ist das - abgesehen davon dass er die WAM schulen darf - sein Problem. Eine Schulungswiederholung wird i.d.R. das Verständnis nicht weiter fördern. U.a. bekommen die Kollegen ja deshalb das Seminarscript, damit sie ggf. sich noch zuhause tiefer in die Materie einarbeiten können. Und im übrigen hatten die Kollegen die Pflicht den Seminaranbieter während des Seminars auf ihr mangelndes Verständnis hinzuweisen und um weitere Erläuterungen zu bitten - was dieser im Rahmen der Seminarzeit auch erfüllen musste, denn das Wissen verständlich zu vermitteln war dessen Pflicht. Wenn sie das nicht getan haben - Pech gehabt. Das dann noch einmal dem AG aufzulasten? IMHO nein.

Als Ausweg gibt es i.d.R. noch weitere Aufbauseminare für WA. I.d.R. sind die Seminarleiter gerne bereit ggf. auch Abends an der Bar offene Fragen noch zu erläutern - sofern das ganze nicht Überhand nimmt.

Im übrigen hat der AG die Pflicht, die übermittelten Informationen so aufzubereiten und dem WA zu erläutern, dass diese den WAM verständlich sind. Das Seminar soll quasi "nur" darauf schulen, dass die WAM wissen was ein WA ist, welche Pflichten und Rechte ein WA hat, was alles zu einer ordentlichen Information gehört und wie sie diese Information einfordern können. Sie müssen immer noch nicht Bilanzen lesen und verstehen können. Das muss dann schon der AG machen - und er darf dazu auch sachkundige AN mitbringen bzw. zur Verfügung stellen. Sofern er das nicht macht bleibt er eben selbst sitzen, bis auch das letzte WAM verstanden hat was der AG mit seinen Informationen sagen möchte.

Übertreibt es nicht. Niemand erwartet, das WAM in einer Woche ein BWL-Studium nachholen.

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