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BR Wahlergebnisanfechtung

L
Lumumba
Nov 2016 bearbeitet

Gtuen Tag, kann ich als Wahlberechtigte Person das Wahlergebnis des neuen BR anfechten?

1.35103

Community-Antworten (3)

B
blackjack

06.07.2012 um 20:58 Uhr

(2) 1Zur Anfechtung berechtigt sind mindestens drei Wahlberechtigte, eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft oder der Arbeitgeber. 2Die Wahlanfechtung ist nur binnen einer Frist von zwei Wochen, vom Tage der Bekanntgabe des Wahlergebnisses an gerechnet, zulässig.

H
Hoppel

07.07.2012 um 11:21 Uhr

@ Lumumba

Ein Wahlergebnis kann man nicht anfechten.

G
gironimo

07.07.2012 um 11:35 Uhr

.... das Spiel mit Worten. Wenn schon Antwort dann vollständig.

Aber blackjack hat ja schon geantwortet. Die Wahl kann angefochten werden. Mir erscheint es wichtig, den gesamten § 19 BetrVG zu zitieren, da im 1. Absatz ja auch nicht unwesendliche Informationen stehen.

(1) Die Wahl kann beim Arbeitsgericht angefochten werden, wenn gegen wesentliche Vorschriften über das Wahlrecht, die Wählbarkeit oder das Wahlverfahren verstoßen worden ist und eine Berichtigung nicht erfolgt ist, es sei denn, daß durch den Verstoß das Wahlergebnis nicht geändert oder beeinflußt werden konnte. (2) Zur Anfechtung berechtigt sind mindestens drei Wahlberechtigte, eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft oder der Arbeitgeber. Die Wahlanfechtung ist nur binnen einer Frist von zwei Wochen, vom Tage der Bekanntgabe des Wahlergebnisses an gerechnet, zulässig.

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