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Dieser Beitrag ist vor 13 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Betriebsratbeauftragter

R
Raynal
Jan 2018 bearbeitet

Was ist der Betriebsratbeauftragter ?und welche funktionen hat er im betrieb? Muss bei jeden betrieb ein beschäftigte diesen Job machen??

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Community-Antworten (6)

B
Betriebsrätin

30.06.2012 um 23:21 Uhr

IHK Koblenz -- Betriebsbeauftragte in Unternehmen - Überblick - I. Allgemeines Der Betriebsbeauftragte ist meist ein Betriebsangehöriger, der Kraft gesetzlicher oder betrieblicher Vorschrift berechtigt und verpflichtet ist, auf die Entwicklung und Einführung umweltfreundlicher Erzeugnisse und Verfahren hinzuwirken, die Einhaltung rechtlicher Vorschriften im Betrieb zu überwachen und die Betriebsangehörigen über Fragen des Schutzes der Umwelt (auf dem Gebiet des Wassers, Bodens, Luft, Abfalls u. a.) zu informieren. Der Betriebsbeauftragte ist bei der Planung von Investitionen und Entwicklungen neuer Produkte, als Fachvertretung "Umwelt" in die Entscheidungsfindung einzubeziehen. Der Betriebsbeauftragte ist mit besonderen Rechten ausgestattet. Durch die Betriebsbeauftragten soll in einem Unternehmen bestimmten Risiko und Gefahrenquellen vorgebeugt werden. Dabei ist der Beauftragte nicht der verlängerte Arm der Behörden, sondern ein Berater des Unternehmens auf seinem Fachgebiet. Betriebsbeauftragte können aber auch extern bestellt werden. Die Wahl eines solchen hat zum einen Kostenvorteile, da die Schulungen der Mitarbeiter von externen Anbietern übernommen werden und kein eigener Arbeitnehmer für die Erfüllung der Aufgaben abgestellt werden muss. Zum anderen können die externen Anbieter auf Grund langjähriger Erfahrung auf ihrem Fachgebiet die Aufgaben häufig effizienter wahrnehmen. Auch haftet der externe Beauftragte für eine Schlechterfüllung der ihm übertragenen Aufgaben dem Unternehmer gegenüber in vollem Umfang, sofern nicht vertraglich etwas anderes vereinbart wird. Der betriebsangehörige Beauftragte dagegen haftet auf Grund seiner Arbeitnehmerstellung grundsätzlich nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Es ist zu beachten, dass der externe Beauftragte stark in den Betrieb integriert wird und somit Kenntnisse über den Betriebsablauf erlangt. Diese Kenntnisse unterliegen jedoch der strafrechtlichen Geheimhaltungspflicht und können zusätzlich durch eine Verschwiegenheitserklärung des Beauftragten abgesichert werden. Um die Gefahren für Mensch und Umwelt durch Stoffe und Verfahren, die im Arbeitsprozess Anwendung finden, zu vermindern, hat der Verordnungsgeber für bestimmte Bereiche oder Verfahren die Benennung von Betriebsbeauftragten gesetzlich verankert. Der Betriebsbeauftragte hat in der Regel folgende Aufgaben: ? Überwachungs- und Kontrollpflicht ? Aufklärungs- und Informationspflicht (gegenüber den Beschäftigten) ? Initiativaufgaben ? Berichtspflicht (gegenüber dem Betreiber) ? Recht zu Stellungnahmen und Vortragsrecht (kann direkte Vorgesetzte übergehen

G
gironimo

01.07.2012 um 09:37 Uhr

Der Fragesteller meinte aber Betriebrs r a t beautragter. Und so etwas gibt es nicht als anerkennte Funktion im Betrieb.

H
Hoppel

01.07.2012 um 11:22 Uhr

@ Raynal

Mit Betriebsratsbeauftragten dürften KollegInnen gemeint sein, die vom BR und im Einvernehmen mit dem AG im Sinne des § 80 BetrVG als Auskunftspersonen benannt wurden. Aber kein/e KollegIn muss diese Aufgabe wahrnehmen.

@ gironimo

Anderer Meinung ist das ArbG Stuttgart (Beschluss vom 8. April 2009 - Az. 2 BV 123/08)

B
Betriebsrätin

01.07.2012 um 13:21 Uhr

@Gironimo - upps habe ich falsch gelesen. ---

Aber kein AN muss diese Funktion annehnen nur weil der BR es beschliesst. Etwas Anderes ist es wenn ein AG einen AN im Rahmen seines Direktions/Weisungsrechtes anweist dem BR als Sachverstand Auskuenfte zu geben.

L
Lotte

01.07.2012 um 13:23 Uhr

Raynal, ich würde ja mal den fragen, der diese Funktion bei Euch schaffen will/ geschafft hat. Da es diese Funktion offiziell nicht gibt, können wir hier fleißig spekulieren... Vielleicht ist es ja jemand, der für die Post des BR zuständig ist. Oder er hat eine Vollmacht die Kosten des BR zu genehmigen. Oder er vertritt den AG im Monatsgespräch. ...

R
rkoch

02.07.2012 um 01:54 Uhr

Hmmm. BetriebsRATSbeauftragter....

Das könnte auch der BRV sein... :-) Immerhin vertritt er den BR nach außen.

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