Personalnebenakten
Was darf in Personalnebenakten an Außenstandorten aufbewahrt werden?
Community-Antworten (3)
10.06.2012 um 22:21 Uhr
Personalakten sind bei der Personalstelle zu führen. Daher sollte es eigentlich KEINE Nebenakten geben.
Man kann AG hier auch dieses "vermiessen" indem man reichlich sein Recht der Einsicht mit dem BR nutzt. Dann also "beide" PersAkten
Hier die Aussage des Bundesdatenschutzbeauftragten zu diesem Thema!
http://www.bfdi.bund.de/DE/Themen/Arbeit/Personaldatenschutz/Artikel/ZugangMADaten.html?nn=409758
Die Führung von Unterlagen zu einzelnen Mitarbeitern - unabhängig, ob in automatisierter oder in manueller Form - ist grundsätzlich Aufgabe der Personalabteilung. Demnach dürfen Fachvorgesetzte im Grundsatz keinen Zugang zu Personalaktendaten ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben; ebenso dürfen in den Fachabteilungen keine Personalteil- oder Personalnebenakten geführt werden.
11.06.2012 um 16:18 Uhr
@ wahlvst
Man kann AG hier auch dieses "vermiessen" indem man reichlich sein Recht der Einsicht mit dem BR nutzt. Dann also "beide" PersAkten
?????????? Hat der BR ein Recht auf Einsichtnahme der Personalakten?
11.06.2012 um 16:52 Uhr
@wahlvst
Personalakten sind bei der Personalstelle zu führen. Daher sollte es eigentlich KEINE Nebenakten geben.<
wo bitte steht denn das.