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Personalnebenakten

S
schluetj
Jan 2018 bearbeitet

Was darf in Personalnebenakten an Außenstandorten aufbewahrt werden?

2.43903

Community-Antworten (3)

W
wahlvst

10.06.2012 um 22:21 Uhr

Personalakten sind bei der Personalstelle zu führen. Daher sollte es eigentlich KEINE Nebenakten geben.

Man kann AG hier auch dieses "vermiessen" indem man reichlich sein Recht der Einsicht mit dem BR nutzt. Dann also "beide" PersAkten

Hier die Aussage des Bundesdatenschutzbeauftragten zu diesem Thema!

http://www.bfdi.bund.de/DE/Themen/Arbeit/Personaldatenschutz/Artikel/ZugangMADaten.html?nn=409758

Die Führung von Unterlagen zu einzelnen Mitarbeitern - unabhängig, ob in automatisierter oder in manueller Form - ist grundsätzlich Aufgabe der Personalabteilung. Demnach dürfen Fachvorgesetzte im Grundsatz keinen Zugang zu Personalaktendaten ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben; ebenso dürfen in den Fachabteilungen keine Personalteil- oder Personalnebenakten geführt werden.

R
rolfo

11.06.2012 um 16:18 Uhr

@ wahlvst

Man kann AG hier auch dieses "vermiessen" indem man reichlich sein Recht der Einsicht mit dem BR nutzt. Dann also "beide" PersAkten

?????????? Hat der BR ein Recht auf Einsichtnahme der Personalakten?

D
DocPille

11.06.2012 um 16:52 Uhr

@wahlvst

Personalakten sind bei der Personalstelle zu führen. Daher sollte es eigentlich KEINE Nebenakten geben.<

wo bitte steht denn das.

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