Erstellt am 30.05.2012 um 17:42 Uhr von betrvggilt
Klar § 87 BetrVG. Verhaktens und Leistungskontrolle. Also BV in der auch genau geregelt wird wer was mit welchen Daten darf. Rechtsbeistand holen. Ggf Einigungsstelle
Erstellt am 30.05.2012 um 18:23 Uhr von gironimo
Stimme in sofern zu, dass GPS ohne Mitbestimmung nicht geht. Also den Fuhrparksleiter auffordern es zu unterlassen und - sofern er GPS einsetzen möchte - möge er sich an den AG wenden, damit dieser eine BV mit dem BR aushandelt.
Für Rechtsbeistand finde ich es zu früh. Erst sind ja praktische Vereinbarungen gefragt; also eher Fachwissen aneignen.
Erstellt am 01.06.2012 um 15:17 Uhr von Betriebsratten
Und u.a. definieren was mit den Daten geschehen darf und alles andere ausschließen.
Eine weitere Möglichkeit: Es werden von gleichen Touren (räumlich gesehen) die Daten mehrerer Fahrer gesammelt und dann nur noch anonymisiert verarbeitet. Dann ist keine persönliche Kontrolle mehr möglich. Ich würde auch den Datenschutz einbinden-es geht um das erheben und verarbeiten personenbezogener oder personenbeitiehbarer Daten :-)
Gruss von den Betriebsratten