Mit bestimmungspflicht der BR
Hallo Wir haben ein Problem, unsere Fuhrparkleiter fragt in der letzten zeit verschiedene Fahrer/rin ob er ein GPS logger im auto platzieren darf für ein tag,das heist er fragt um zustimmung. Aber meine ansicht muss der BR um zustimmung gefragt werden , wie soll ich mich verhalten? Mein Dank im voraus.
Community-Antworten (3)
30.05.2012 um 19:42 Uhr
Klar § 87 BetrVG. Verhaktens und Leistungskontrolle. Also BV in der auch genau geregelt wird wer was mit welchen Daten darf. Rechtsbeistand holen. Ggf Einigungsstelle
30.05.2012 um 20:23 Uhr
Stimme in sofern zu, dass GPS ohne Mitbestimmung nicht geht. Also den Fuhrparksleiter auffordern es zu unterlassen und - sofern er GPS einsetzen möchte - möge er sich an den AG wenden, damit dieser eine BV mit dem BR aushandelt.
Für Rechtsbeistand finde ich es zu früh. Erst sind ja praktische Vereinbarungen gefragt; also eher Fachwissen aneignen.
01.06.2012 um 17:17 Uhr
Und u.a. definieren was mit den Daten geschehen darf und alles andere ausschließen.
Eine weitere Möglichkeit: Es werden von gleichen Touren (räumlich gesehen) die Daten mehrerer Fahrer gesammelt und dann nur noch anonymisiert verarbeitet. Dann ist keine persönliche Kontrolle mehr möglich. Ich würde auch den Datenschutz einbinden-es geht um das erheben und verarbeiten personenbezogener oder personenbeitiehbarer Daten :-) Gruss von den Betriebsratten
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