Arbeitsbereichversetzung
Wir haben folgenden Fall: Ein kollege wurde schon vor einiger zeit in einen anderen arbeitsbereich versetzt . Er war erst im Markt mitarbeiter und muss nun in der reinigungsabt. arbeiten . Weil man ihn die stunden kürzen wollte ,hat er zugesagt. Er hat aber nie einen Änderungsvertrag erhalten . In seinem Arbeitsvertrag steht noch immer Verkauf/Kasse. Hat der Kollege eine Chance wieder im Markt zu arbeiten bzw. welche rechtsgrundlage gibt es für diesen Fall? anke
Community-Antworten (3)
24.05.2012 um 19:55 Uhr
Chance ja, doch wann??? Er war ja selbst mit der Maßnahme einverstanden. Somit hat er auch einer Änderung des ArbV inhaltlich zugestimmt auch wenn es nicht so schwarz auf weiß da steht.
24.05.2012 um 19:57 Uhr
Arbeitsverträge bedürfen nicht zwingend der Schriftform. Somit hat man hier einen mündlichen ArbV bzw. eine Anlage (mündl.) zum ArbV. Er kann ja sich auf eine andere Stelle bewerben sofern es eine freie gibt.
24.05.2012 um 19:58 Uhr
Was hat der BR damals zu dieser Versetzung verhandelt?