Aushilfskraftversetzung
Hi Kollegen, weiß einer ob der AG Aushilfen die schon mehrere Jahre da sind auf 400? Basis zum Späne fegen sie bei Bedarf auch an eine Maschine stellen kann? Oder kann das der BR verhindern? normal der 99 aber ........
Community-Antworten (4)
23.03.2012 um 16:53 Uhr
ja - 99 ist anzuwenden, wenn der Versetzungsbegriff zieht (§95 Abs. 3 BetrVG).
Das Problem dürfte sein, dass die Maschinenarbeit ein höheres Entgelt zur Folge hat. Das heißt: Bei weiterhin 400,- Euro-Job weniger Stunden oder eben nicht mehr 400-Job sondern höheres Entgelt (was will der Arbeitnehmer?).
Zustimmungsverweigerung wäre ggf § 99 Abs 2 Nr 1 und 4 BetrVG
23.03.2012 um 17:04 Uhr
Ne der 95 geht nicht da es ja nur mal für einen Samstag ist.
23.03.2012 um 17:19 Uhr
ach so - aber im § 95 Abs 3 BetrVG steht das Wort o d e r (... erhebliche Änderungen der Umstände....). Es kommt also nicht auf 4 Wochen an.
Ihr solltet das Gespräch mit dem AG suchen und die Problematik mit ihm diskutieren
24.03.2012 um 09:09 Uhr
"Oder kann das der BR verhindern?"
Der AG trägt die Verantwortung dafür, dass Maschinen sachgerecht bedient werden und AN nicht gefährdet werden.
Die §§80, 90, 92a, 96,97 BetrVG zeigen genügend Handlungsoptionen des BR auf. Wenn KollegInnen auf anderer Position eingesetzt werden sollen, müssen sie entsprechend qualifiziert werden.