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Maschinenverlagerung

L
Laufschuh
Jan 2018 bearbeitet

Hallo wie kann der BR verhindern das Maschinen die dem Betrieb gehören mit den dazugehörenden Aufträgen verlagert werden. Der AG hat von Auftragsverlagerung gesprochen, was auch Sinn macht (Deckungsbeitrag) und kommt jetzt mit einer Komplettverlagerung. Betriegsgröße 700MA.

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Community-Antworten (7)

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Laffo

31.01.2012 um 10:59 Uhr

@Laufschuh welche Auswirkungen hätte die Maßnahme auf euren Betrieb?

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Lernender

31.01.2012 um 11:30 Uhr

Rechtsanwalt beauftragen. Streiken, am besten so wie die Kollegen in Frankreich. Gewerkschaft einschalten.

S
Streikposten

31.01.2012 um 11:36 Uhr

Lernender

Der BR darf weder zu Streik aufrufen, noch darf ein BR als BR streiken.

L
Lernender

31.01.2012 um 12:12 Uhr

@Streikposten

gut aufgepasst. Ich meinte ja auch den Streikenden Tee bringen und sich mit der Geschäftsführung zusammen einschließen damit denen nichts passiert.

M
Mainpower

31.01.2012 um 12:35 Uhr

Hallo, Unternehmerische entscheidung. Der BR ist aussenvor.

N
niemand

31.01.2012 um 13:32 Uhr

wie bitte? der BR ist aussenvor? Hier scheint es sich ja um eine Betriebsänderung zu handeln. Es muss also ein Interessensausgleich und ein Sozialplan verhandelt werden. Wenn der AG nicht will wird die Maßnahme mit einer einstweiligen Verfügung gestoppt bis die Bedingungen verhandelt sind.

Ich kann nur raten sofort einen Anwalt mit der Beratung zu beauftragen.

P
paula

31.01.2012 um 14:44 Uhr

Würde als BR auch sofort die Karte Interessenausgleich und Sozialplan spielen.

Aber der Hinweis von Niemand auf den Unterlassunganspruch gilt leider nicht in allen LAG-Bezirken. Hier bei uns gibt es den leider nicht

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