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Dienstaufsichtsbeschwerde

B
Biggy
Jan 2018 bearbeitet

Muss der BR bei einer Dienstaufsichtsbeschwere informiert werden, falls ja muss/soll er sich mit dem betroffenen Mitarbeiter in Verbindung setzen

97706

Community-Antworten (6)

P
paula

21.11.2011 um 23:56 Uhr

zum Verständnis:

wer reicht gegen wen eine Dienstaufsichtsbeschwerde ein?

K
Kurzarbeiter

22.11.2011 um 09:37 Uhr

Dienstaufsichtsbeschwerde & BR gibt es nicht!!

Denn!!

Die Dienstaufsichtsbeschwerde ist ein formloser Rechtsbehelf, mit der die Verletzung einer Dienstpflicht eines Amtsträgers gerügt werden kann

Also, wenn Dienstaufsichtsbeschwerde & PR !!

Biggy solltest Du ein BRM sein, dann doch noch einmal ins BetrVG schauen, denn Du wirst erkennen, dort findest Du solches nicht!

Also, zu etwas was es nicht gibt kann auch keine Beteiligung des BR geben.

K
Kölner

22.11.2011 um 10:09 Uhr

@kurzarbeiter Das kann zu kurz gedacht sein. Es gibt durchaus BR, die Beamte/Amtsträger beschäftigen. Oder denke mal an die ganzen ppp. Da arbeiten dann durchaus dienstaufsichtsbeschwerdefähige Menschen.

G
gironimo

22.11.2011 um 10:46 Uhr

würde ich wie eine Beschwerde handhaben. Derjenige, über den sich beschwert wird, kann den BR hinzuziehen.

K
Kurzarbeiter

22.11.2011 um 10:48 Uhr

Hallo Kölner,

nein BR vertreten KEINE Beamte. Werden Beamte in Betriebe zugewiesen, ruht ihr Beamtenverhältnis bzw wird im "Schatten" weitergeführt, arbeiten und arbeitsrechtlich sind sie in dieser Zeit Angestellte.

DKK § 5 Rn 111

die im Zuge der Bundeseisenbahnprivatisierung und der Postprivatisierung der DB AG bzw. den privatisierten Post-UN (Deutsche Post AG, Deutsche Postbank AG, Deutsche Telekom AG) zugewiesenen Beamten gelten für die Anwendung des BetrVG als AN. ...... Beamte und Beamtenanwärter (anders aber, wenn sie in einen Privatbetrieb »abgeordnet« werden und dort wie Angestellte beschäftigt sind, vgl. BAG 28. 4. 64, AP Nr. 3 zu § 4 BetrVG; ebenso Richardi, Rn. 113). Wegen der fehlenden Dienstherrenfähigkeit privater AG (vgl. § 121 BRRG) kommt eine Beschäftigung als Beamter im Privatbetrieb i. d. R. ohnehin nicht in Betracht.

Da keine Dienstherreneigenschaft besteht gibt es in dieser Zeit auch keine entsprechenden Disziplinarische Maßnahmen wie u.a. auch KEINE Dienstaufsichtsbeschwerde.

Erst wenn er in Pension geht lebt der Beamtenstatus wieder auf.

B
Biggy

22.11.2011 um 13:40 Uhr

Ok danke euch .Also ich würde es auch wie eine Beschwerde handhaben und warten bis sich der/die Mitarbeiter den BR hinzuziehen um tätig zu werden.

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