Handlungsunfähiger BR
Hallo Nun ist es passiert. Ein BR Mitglied ist aus unserem 5er Gremium ausgetreten und wir haben keine Nachrücker ... Das heißt ja, dass es nun Neuwahlen gibt. Meine Frage ist: Was "dürfen" wir jetzt noch und was "müssen" wir bis zur Neuwahl noch machen.
Danke schön für eure Antworten.
Community-Antworten (6)
30.10.2011 um 10:35 Uhr
Der nunmehr "zu kleine" Betriebsrat bleibt weiterhin im Amt und arbeitet als solcher weiter. Hauptaufgabe ist es sicherlich "unverzüglich" Neuwahlen in die Wege zu leiten. Aber das habt Ihr ja gemacht oder seit dabei - wie ich Dich verstehe.
30.10.2011 um 10:41 Uhr
Danke schön für die schnelle Antwort. Wir sind gerade dabei einen Wahlvorstand aufzustellen. Gibt es nun weiter Sitzungen ? " Darf " unsere BRV weiterhin zum GBR fahren ? " Dürfen " wir weiterhin die Arbeitspläne kontrollieren und "dürfen" wir die Mehrstunden genehmigen ?
30.10.2011 um 10:44 Uhr
@schnucki ...müsst Ihr sogar!
30.10.2011 um 10:46 Uhr
Ok,.....auch weiter unsere Sitzungen abhalten ?
30.10.2011 um 10:48 Uhr
*Was " dürfen " wir jetzt noch * Ihr dürft solange noch alles, was ihr durftet, als Ihr noch 5 wart, bis ein neuer BR da ist!
was " müssen " wir bis zur Neuwahl noch machen. Unverzüglich, das heißt, ohne schuldhafte Verzögerung, Neuwahlen einleiten und bei jeder Beschlussfassund darauf achten, dass bei Stimmengleichheit (gerade Zahl von Mitgliedern) ein Antrag abgelehnt ist.
31.10.2011 um 10:00 Uhr
Vielleicht sollten wir auch noch den § nennen, nachdem schnucki sich so unsicher ist:
§ 22 BetrVG: Weiterführung der Geschäfte des Betriebsrats In den Fällen des § 13 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 führt der Betriebsrat die Geschäfte weiter, bis der neue Betriebsrat gewählt und das Wahlergebnis bekanntgegeben ist.
Klarer gehts kaum: Da steht eindeutig, das ihr weitermacht als wäre gar nichts geschehen und erst am Tage an dem das Wahlergebnis bekanntgegeben ist nimmt der neu gewählte BR sein Amt auf und ihr seid raus (außer ihr seid im neu gewählten BR)