Zeugnisberichtigungsklage
Wer hat Erfahrungen mit einer Zeugnisberichtigungsklage gemacht? Wie stehen die Erfolgsaussichten für den AN vor Gericht?
Community-Antworten (5)
21.10.2011 um 23:06 Uhr
@Haras Wenn man nicht gerade das Blaue vom Himmel gedichtet haben will, sind die Chancen nicht schlecht, wenn das bisherige Zeugnis grottig war und der Richter das auch so sieht. Leider ist die Klage was teuer...
22.10.2011 um 02:19 Uhr
Der Streitwert einer Klage auf Erteilung eines qualifizierten Zeugnisses beträgt nach ganz herrschender Meinung in Rechtsprechung und Literatur ein Bruttomonatsgehalt des geltend machenden Arbeitnehmers. 2. Bei einer Klage auf Berichtigung eines bereits erteilten Zeugnisses kommt je nach dem Verhältnis der Bedeutung des konkreten Berichtigungsbegehrens zum Gesamtwert des Zeugnisses ein Abschlag vom vorgenannten Regelstreitwert in Betracht. 3. Wird neben einer Verbesserung der zentralen Leistungsbeurteilung auch noch die inhaltliche Änderung mehrerer Feststellungen des Zeugnisses begehrt, ist ein Abschlag vom Regelwert eines Monatseinkommens grundsätzlich nicht gerechtfertigt.
22.10.2011 um 09:59 Uhr
"Wer hat Erfahrungen mit einer Zeugnisberichtigungsklage gemacht? "
Man sollte das Zeugnis vor einer Klage durch einen Fachmann prüfen lassen. Die Kosten sind überschaubar.
"Leider ist die Klage was teuer..."
Wenn keine rechtsanwaltliche Vertretung gewählt wird, halten sich die Kosten erstinstanzlich schwer in Grenzen ...
22.10.2011 um 10:34 Uhr
Meine Erfahrung: Das ganze kann ausgehen wie das Hornberger Schießen.
Der Richter kann mit Sicherheit die Arbeitsleistung nicht beurteilen, er war ja nicht im Betrieb. Darum kommt es darauf an, wer die besseren Argumente überzeugend vortragen kann (der AG hat auch noch Zeugen, wie den Vorgesetzten).
Ein Zitat eines Richters "Ein Eimer kann auch nicht voller sein als voll - was soll also der Unfug mit der vollsten Zufriedenheit".
Gute Karten hat man natürlich, wenn das Zeugnis nachweisliche Fehler hat oder Dinge vergessen wurden u.s.w.
23.10.2011 um 11:38 Uhr
Nach meinem Wissen muss bei so einer Klage .,der Arbeitnehmer vor Gericht dalegen wenn es besser als eine Drei werden soll,ist das Zeugnis aber schlechter muss der Arbeitgeber es darlegen (beide Fälle halte Ich für kompliziert).