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Abstimmungsberechtigung

K
Kasimirtoll
Jan 2018 bearbeitet

Hallo liebe Kollegen,

heute findet wieder eine BR Sitzung statt und wir haben 7 BR Mitglieder. Gestern hat ein nachzurückendes Ersatzmitglied kurzfristig abgesagt. Das ist nicht das Problem. Es wurde aber zu heute ein Ersatzmitglied (zusätzlich) eingeladen zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt. So wären wir heute 8 Mitglieder gewesen. Meine Frage ist nun: Ist das zusätzlich geladene BR-Mitglied abstimmungsberechtigt ? (Es ist auch nicht von der gleichen Liste des Mitgliedes das abgesagt hat)

Freue mich auf Eure Antworten Mit Kollegialen Grüßen

1.08605

Community-Antworten (5)

R
rkoch

19.10.2011 um 10:28 Uhr

Es wurde aber zu heute ein Ersatzmitglied (zusätzlich) eingeladen zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt. So wären wir heute 8 Mitglieder gewesen.

Das gibt es nicht! Es werden immer nur exakt 7 BRM geladen. Ein Sonderfall ist, wenn eines der normalerweise geladenen BRM wegen persönlicher Betroffenheit (i.d.R. nur bei einer personellen Maßnahme) deswegen verhindert ist und dann eben nur exakt für diesen TOP deswegen ein EBRM geladen wird. Aber dann sind immer noch nur 7 BRM anwesend, das verhinderte BRM ist ja für diesen Vorgang AN und nicht BRM.

Ergo: Abstimmungsberecht sind und bleiben 7 BRM. BTW: Das verhinderte BRM muß mindestens zur Abstimmung den Raum verlassen (Nichtöffentlichkeit).

Was allerdings das EBRM welches abgesagt hat überhaupt mit der Sache zu tun hat erschließt sich mir nicht.

S
sejana

19.10.2011 um 10:37 Uhr

Ich dachte wenn ein Mitglied oder ordentlich eingeladenes Ersatzmitglied wegen persönlicher Betroffenheit ( z.B. personeller Engpass) nicht an einer Sitzung teilnimmt, darf kein neues Ersatzmitglied eingeladen werden. Ich würde den Kollegen als sachkundigen Arbeitnehmer einladen und anhören. Und das auch nur zu diesem Tagesordnungspunkt, und danach muß er wieder den Raum verlassen. Aber rkoch ich denke wir meinen doch dasselbe.

L
Lernender

19.10.2011 um 11:15 Uhr

@sejana dein Satz """""ordentlich eingeladenes Ersatzmitglied wegen persönlicher Betroffenheit ( z.B. personeller Engpass) nicht an einer Sitzung teilnimmt, darf kein neues Ersatzmitglied eingeladen werden.""""

kann Falsch verstanden werden.

Denn unter personellem Engpass, ist wohl kaum persönliche Betroffenheit zu verstehen. Hier darf, wie du richtig ausführst kein Ersatzmitglied geladen werden. Sollte ein BRM aber durch eine personelle Maßnahme z.B Änderungskündigung betroffen sein, kann ein Ersatzmitglied eingeladen werden. Allerdings nur für diesen TOP der Sitzung.

G
gironimo

19.10.2011 um 11:26 Uhr

Also noch einmal klar: Es dürfen nicht mehr als sieben abstimmen und das" Ersatz-Ersatz-BR-Mitglied" muss ordentlich in der gegebenen Reihenfolge (Liste beachten) geladen sein. Ein zufällig als sachverständig geladenes Ersatzmitglied kann nicht einfach zum ordentlichen Ersatzmitglied "ernannt" werden (wenn es auch noch von der anderen Liste ist, würden sich ja ggf.die Mehrheitsverhältnisse ändern).

R
rkoch

19.10.2011 um 11:33 Uhr

Sollte ein BRM aber durch eine personelle Maßnahme z.B Änderungskündigung betroffen sein, kann ein Ersatzmitglied eingeladen werden. Allerdings nur für diesen TOP der Sitzung.

Kleine Korrektur:

(...) Änderungskündigung betroffen sein, MUSS ein Ersatzmitglied eingeladen werden.

Das von der Kündigung, Versetzung, Eingruppierung, Umgruppierung (nicht abschließend, es können auch andere Gründe die persönliche Betroffenheit auslösen, aber NICHT: Zu viel Arbeit, MB über Mehrarbeit, etc.) betroffene (E-)BRM ist für genau diesen Vorgang aus rechtlichen Gründen verhindert und damit IST dieses BRM aus dem BR-Büro zu entfernen (außer um ihn als AN zu anzuhören) und das (richtige) EBRM zu laden.

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