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Gehaltskuerzung

M
martini
Nov 2016 bearbeitet

Hallo!

Ich habe eine Frage. Bei uns wird ein leitender Angestellter degradiert, da er den Anforderungen der GL nicht mehr gerecht wird. Es wurde eine Kündigung mit einer 25%igen Gehaltskürzung ausgesprochen. Ist das realistisch oder gibt es dafür eine Regelung, wie hoch eine Kürzung aussehen darf. Der MA hat zudem noch entsprechende Unterhaltskosten zu tragen.

Martini

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Community-Antworten (1)

G
gironimo

25.09.2011 um 16:25 Uhr

Wenn er doch leitender war - seid Ihr doch nicht zuständig. Höchstens zur Einstellung eines neuen Mitarbeiters. Und da ist es nicht die Frage, welche Bezüge er vorher hatte. Da muss er ggf. einen Anwalt bemühen (oder war er doch kein wirklicher Leitender im Sinne des §5 BetrVG?).

Egal wie, wenn eine Kündigung seines Leitendenvertrages stattfand, sollte er auf jedem Fall zum Anwalt. Es lohnt sich immer die Frage zu klären, ob der § 5 BetrVG vom AG richtig gedeutet wurde.

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