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Leiharbeiterdrohung

R
Ritschi
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, bei uns im Betrieb wird den MA einer Verleihfirma mit Kündigung gedroht wenn sie nochmals Krank sind. Nun kommen die MA auch wenn sie Krank sind zur Arbeit. Haben wir als BR da Einfluss drauf u. können wir den MA der Verleihfirma in die Schranken weisen. Danke für die Antworten! Ich habe mich wohl nicht richtig ausgedrückt. Die Leiharbeiter werden von dem Vermittler der Zeitarbeitsfirma so schikaniert. Unsere Personalabteilung weiss davon nichts. Einen BR gibt es nicht in der Leihfirma.Haben wir als BR eine rechtliche Handhabung um den Leiharbeitern zu helfen.Danke Ritschi

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Community-Antworten (6)

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charlot

15.09.2011 um 20:25 Uhr

Was denkst Du sind die Aufgaben des BR??

Mitarbeiter in Schranken weisen?? der BR ist doch keine Betriebspolizei!!

Also ganz klar, der BR hat KEINE Mitarbeiter weder die festangestellten des Betriebes noch Leiharbeitnehmer in Schranken zu weisen.

Aber ihr solltet einmal mit den Koll. reden und diese unterstützen, dass auch sie Rechte haben. Also diesen Raten ggf. mit dem BR der Verleihfirma über solche rechtswidrigen Drohungen zu reden oder noch besser sich anwaltlich beraten zu lassen.

G
gironimo

15.09.2011 um 21:22 Uhr

... oder die Leih-Kollegen zu unterstützen einen BR zu wählen (viele Verleiher haben ja keinen BR). Auch die Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft wäre ratsam (nicht nur wegen des Rechtschutzes).

Allerdings könnte der BR auch den eigenen AG auffordern, Einfluß auf den Verleiher zu nehmen, damit dieser die Arbeitnehmerrechte wahrt.

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rainerw

16.09.2011 um 00:23 Uhr

@Ritschi Indirekt könnt ihr doch ein wenig Einfluss nehmen. Schliesst mit eurem AG eine BV ab in der ihr festlegt das nur sochle Verleihfirmen genommen werden die einen Kooperationsvertrag zwischen DGB und BZA besitzen. Dies besagt dann zwar erstmal nur das die entsprechende Verleihfirma sich an den tariflichen Regelungen hält, aber so kann man die Speu vom Weizen trennen. Nur ein kleiner Schritt um anderen den Weg zu zeigen.

P
poiuz

16.09.2011 um 08:07 Uhr

Ich vermute eher, daß der Entleiher den geliehenen MA droht ...

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rkoch

16.09.2011 um 10:43 Uhr

@pouiz

Ne, ich glaube eher das genau das passiert was Ritschi schreibt....

@Ritschi

Insofern: Euer AG kann den Leiharbeitern keine Kündigung androhen - bestenfalls die Kündigung des Verleihvertrages. Dann sind diese aber nicht "gekündigt" sondern immer noch bei ihrem Verleiher angestellt. Ob der diese dann wieder kündigt.... wer weiß?

Notiz am Rande: Wenn Euer AG sich so aufspielt könnt ihr ihn mal fragen ob er jetzt die personelle Gewalt über diese Kollegen hat und diese demzufolge bei Euch eingestellt sind - und könnt ihn entsprechend auch bitten Euch zur Einstellung der Kollegen zu beteiligen, etc. Ist zwar nur ein bisserl nerven des AG, mehr wird da wohl nicht daraus, aber vielleicht unterdrückt er dann derartige Ansagen.....

G
gironimo

16.09.2011 um 15:02 Uhr

wenn es Euer AG ist, der die Leih-AN schikaniert, müsst Ihr ihn auffordern es zu unterlassen. Wenn dies nicht hilft: Solche Vorgehensweisen kann man oft ganz gut eingrenzen, wenn man z.B. ausführlich in einer Betriebsversammlung darüber berichtet. Auch die meisten AG wollen bei den Mitarbeitern nicht als Buhmann dastehen.

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