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BV und Mitbestimmungsregeln des BR

A
Alina
Nov 2016 bearbeitet

ich brauche bitte mal schnell hilfe, der ag möchte in der bv geregelt haben (auflisten der ablehungsgründe) habt ihr mal ein paar argumente für mich die dagegen sprechen?

1.17205

Community-Antworten (5)

M
mischkabär

14.09.2011 um 12:27 Uhr

?? Was möchte der AG geregelt haben??

A
Alina

14.09.2011 um 12:58 Uhr

oh stimmt: der BR darf nur ablehnen (überstunden) bei: und hier will der ag gründe in der bv wissen/schreiben

R
rkoch

14.09.2011 um 13:36 Uhr

Argument dagegen:

Wenn der AG weiß WANN der BR ablehnen darf, dann kann er sich die MB eigentlich sparen, da dem BR eigentlich nur noch eine Richtigkeitskontrolle der Gründe zusteht. Tritt jetzt aber ein nicht vorhergesehener Grund ein, hat der BR keine Chance abzulehnen obwohl der Grund möglicherweise durchaus ein guter Grund zur Ablehnung wäre.

Andersherum wird ein Schuh draus:

Variante 1:

Der BR lehnt Mehrarbeit grundsätzlich ab, wenn:

  • ..... (z.B. bereits mehr als 20 Stunden bei einem MA im Monat gemacht wurden)
  • .....

Dann kann sich der AG den Antrag sparen, wenn er anhand der Aufzählung erkennen kann das der BR sowieso ablehnt.

Varianten 2:

Der BR genehmigt Mehrarbeit grundsätzlich, wenn:

  • ...... (z.B. in Summe der Mehrarbeit der MA weniger als 20 Stunden im Monat macht)
  • ......

Das ist eine Form der pauschalen Genehmigung der Mehrarbeit, die je nach Ausgestaltung unzulässig sein kann. In Maßen ist aber eine derartige Vereinbarung zulässig wenn aus den Genehmigungsgründen eine klare Linie, die Interessenlage des BR hervorgeht UND der BR am Ende auf jeden Fall sich ein Vetorecht vorbehält.

Ob das gut ist steht noch auf einem anderen Blatt, ich würde wenn dann nur Variante 1 ins Auge fassen....

G
Gustl

14.09.2011 um 13:37 Uhr

Hallo Alina,

so wie ich das verstehe, sollt ihr in die BV die Punkte angeben, die einen Widerspruch für Überstunden belegen, und diese dann auf einem Antrag für Überstunden ankreuzen, wenn ihr diesem widerspricht. Das würde ich an eurer Stelle auf keinen Fall tun, denn dann könnt ihr nur mit den angegebenen Punkten widersprechen. Was ist, wenn es einen Grund gibt, welcher nicht aufgelistet ist? Dann könnt ihr ja gar nicht widersprechen. So schränkt ihr eure Handlung ja ein.

Bei uns ist die Regeleung so, dass das Feld "Ablehnung" diesen Zusatz hat:
"Bei Ablehnung bitte umfassende Begründung angeben!"

So oder so ähnlich würde ich es an eurer Stelle auch reinschreiben, dann ist alles offen.

Gruß, Gustl.

G
gironimo

14.09.2011 um 16:15 Uhr

Ich sehe das auch so - es ist nicht vorhersehbar welche Gründe gegebenenfalls gegen Ü-Std. sprächen. Daher kann man keine Liste erstellen.

Ich würde daher dem AG mitteilen, dass Ihr keine Liste wollt, um Eure Handlungsfreiheit nicht einzuschränken. Er kann ja selbst eine vorschlagen - wenn er will - die man dann unter Umständen vor der Einigungsstelle aushandeln kann.

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