BV zu Paisy??
Hallo Mitstreiter,
ein befreundeter Betrieb hat mir folgendes zukommen lassen und mich gebeten hier mal nachzufragen ob jemand damit schon Erfahrung hat, ich stelle mal den Originaltext ein:
Hallo liebe PAISY advanced Mitstreiter
Unsere Mitarbeitervertretung hat darauf gedrängt, aufgrund der Einführung von PAISY advanced eine Dienstvereinbarung zu erstellen.
Bestandteil dieser Vereinbarung soll auch eine Übersicht aller Personalstammfelder sein, am besten noch mit gesetzlicher Grundlage für die Erhebung.
Mein Verweis auf die 1000 Seiten Feldbeschreibung im PAISY Handbuch ist nicht so positiv aufgenommen worden ;-)
Da ich jetzt nicht unbedingt alle 1900 Felder der Satzart 50 noch mal dokumentieren möchte (ob erfasst und wenn ja warum), würde mich mal interessieren, wie das Problem bei Euch gelöst wurde?
Gibt es irgendwelche allgemeingültigen Formulierungen oder hat die ADP Hilfsmittel zur Verfügung gestellt?
Für jeden Tipp wäre ich dankbar.
Community-Antworten (2)
17.08.2011 um 18:45 Uhr
Paisy Advanced ist erst einmal ein weites Feld, da es ja kein reines Abrechnnungstool ist. Was man regeln will und muss ist stark von dem Einsatzzweck abhängig. Auch unser AG will hier das Tool einführen ist sich aber noch nicht sicher, ob er wirklich alle Möglichkeiten nutzen wird oder ob es nicht weitere Lösungen über Schnittstellen geben wird
Die vollständige Feldbeschreibung zu übernehmen wird in der Praxis nicht so viel bringen. Die Personalverwaltung lebt davon, dass sich gesetzliche Vorgaben und deren Umsetzung in der Software teilweise sehr schnell ändern. Bei uns im GBR gibt es heute einen extra Ausschuss der sich nur um die gegenwärtige Paisy Version kümmert. Sitzungen finden seit Jahren monatlich statt und wirklich spannende Sachen haben sich selten ergeben.
Daher werden wir nun für die neue Version eher Regeln was wie der AG nutzt. Die tatsächlich peronenbezogenen Felder werden dann beschrieben. Aber eher rudimentär. Wir werden eine allgemeine Zweckbindung in die BV aufnehmen und dann sehr ausführlich welche Daten in welcher Form/Auswertungstiefe ausgewertet werden dürfen.
Da muss man sauber arbeiten, denn vergütungsrelevante Daten müssen zur Abrechung genutzt werden dürfen, aber ob ich dann diese Daten zur Leistungskontrolle nutzen darf und darüber am Besten noch Benchmark-Berichte erstelle ist eine ganz andere Frage. Was wir als BR als zukunftsrelevantes Thema sehen sidn Auswertungen und Berichte zum Thema Demografie und Skillmanagement. Da haben wir Ideen die wir in die Verhandlungen einbringen werden
18.08.2011 um 10:30 Uhr
Danke paula,
hat vielleicht noch sonst jemand dazu was??