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Hausräumung

S
sandmann
Nov 2016 bearbeitet

Hallo Mitstreiter,

vielleicht nun mal eine etwas ungewöhnliche Frage. Bei uns hat in der vergangenen Woche ein Übungsalarm Hausräumung stattgefunden.

Bei diesem Übungsalarm ist scheinbar einiges "in die Hose" gegangen. Wie man hört, fuhren die Aufzüge und Rolltreppen weiter, eine Notausgangstür ließ sich nicht öffnen, die Evakuierung von Menschen mit Behinderung war nicht wie geplant möglich etc. Leider hören wir als BR diese Infos immer nur durch die Gerüchteküche. Wir sind aber der Meinung, dass wir als BR eine Fürsorgepflicht gegenüber der Belegschaft haben und auch darüber zu wachen haben, dass gesetzliche Bestimmungen eingehalten werden. Nun wüssten wir natürlich gerne aus 1. Hand, wenn bei so einem Übungsalarm nicht alles rund gelaufen ist, um im Falle eines echten Alarms solche Probleme von vorherein zu minimieren. Dazu müssten wir allerdings offiziell in den Verteiler des Protokolls kommen, welches nach solchen Übungsalarmen angefertigt wird. Seht ihr einen Ansatz bzw. irgendeinen §, der uns die Berechtigung gibt, dass wir Informationen nicht mehr aus der Gerüchteküche, sondern aus dem offiziellen Protokoll erhalten?

Vielen Dank für Eure Hilfe. Gruss Sandmann

1.06605

Community-Antworten (5)

B
blackjack

08.08.2011 um 10:18 Uhr

@sandmann, über den ASA, dem ja ein BRM angehört.

S
sandmann

08.08.2011 um 10:40 Uhr

@blackjack Danke für die Info, aber geht es vielleicht etwas genauer? Danke!

B
blackjack

08.08.2011 um 10:46 Uhr

@sandmann, was sagt Dir der Arbeitsschutzausschuss (ASA)?

K
Kölner

08.08.2011 um 11:00 Uhr

@sandmann Das sind grundlegende Dinge, die ein BR auch wissen sollte. Zwingend. Alternativ sollte Ihr Eure SiFa einbestellen um zu klären, was alles gelaufen ist...

K
Kurzarbeiter

08.08.2011 um 11:33 Uhr

@sandmann ...Leider hören wir als BR diese Infos immer nur durch die Gerüchteküche.

Wie war kein einziges BRM in der Arbeit im Betrieb?? Wenn ja, warum hat dieses nicht sofort de Verantwortlichen im Betrieb, also AG angesprochen??

.....Wir sind aber der Meinung, dass wir als BR eine Fürsorgepflicht gegenüber der Belegschaft haben und auch darüber zu wachen haben, dass gesetzliche Bestimmungen eingehalten werden. Ihr habt im Betrieb als BR auch Pflichten zum Beipsiel im ASA!! Also Aufpassen und Aufwachen bevor es z.B. bei solchen Übungen auffällt. Wie z.B. im ASA klären liegen Rettungspläne vor und wie sehen diese aus.

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