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Fusballmanschaft

T
tiktak
Nov 2016 bearbeitet

Liebe Forummitglieder, habe eine ungewönliche Frage: Bei uns soll eine Fusballmanschaft gegrundet werden die gegen anderen Manschaften aus unseren Konzern spielen soll. Ist so etwas mitbestimmungspflichtig?

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Community-Antworten (5)

G
ganther

29.06.2011 um 15:53 Uhr

Diese Frage ist bitte nicht ernst gemeint....

T
Tanzbär

29.06.2011 um 16:08 Uhr

Ist so etwas mitbestimmungspflichtig? Sei doch froh, dass bei Euch etwas los ist. Ihr habt doch sicher noch andere Probleme ...

T
tiktak

29.06.2011 um 16:32 Uhr

Es ist so: Trainingszeiten sind am Mitwoch also Arbeitszeit und die andere Kolleginen und Kolegen fragen ob sie dann Arbeit für der Fusballer übernehmen mussen.Zweitens,es war schon Probetraning und zwei Kollegen wurden verlezt,zwei Wochen sind die weg wegen Arbeitunfähigkeit.Für die werden keine ersazt Leute eingestelt,also wieder die gleiche Frage: Haben die andere Kollegen ein Nachteil durch das? Keine von uns hat etwas gegen Sport und wir freuen uns das so etwas zu Stande kamm nur gibt auch die die immer etwas zu sagen haben und wir sind auch für die zuständig.

S
SuzieQ

29.06.2011 um 17:20 Uhr

tiktak, ich sehe hier eine andere Gefahr. Der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung tritt nur ein, wenn der Betriebssport keinen Wettkampfcharakter hat. Und Fußball hat einen Wettkampfcharakter.

C
charlot

29.06.2011 um 22:10 Uhr

wenn andere die Arbeit mitmachen müssen, solltet ihr euch Gedanken über Mehrarbeit und Arbeitsverdichtung machen und hier die MB nutzen

Wenn der AG ein Sponsor der örtl. Fußballmanschaft ist darf er deren Spielern sogar frei geben ohne das ihr in der MB seid

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