W.A.F. LogoSeminare

Arbeitsvertragsbedingungsausschuss

L
LollekundBollek
Nov 2016 bearbeitet

Auf Grund einer auslaufenden Nebenabrede haben wir einen Arbeitsvertragsbedingungsausschuss (außer Entgeld) gebildet. Wir sammeln bestehende Arbeitsverträge zum Vergleich. Hat jemand Anregungen oder Erfahrungen für unsere weitere Arbeitsweise? Worauf müssen wir gezielt achten?

79003

Community-Antworten (3)

W
wahlvst

15.06.2011 um 13:29 Uhr

Was ist denn das Ziel des BR?? Bedenkt außerdem das Thema Vertragsfreiheit und Tarifvorrang.

R
rkoch

15.06.2011 um 14:01 Uhr

Auf Grund einer auslaufenden Nebenabrede

Gehts auch etwas genauer? Die Befugnisse des BR sind mit dem BetrVG konkret festgelegt. Zwar könnte eine "Nebenabrede" dem BR weitere darüber hinnausgehende Befugnisse einräumen (was ich aber im rechtlichen Sinne nicht glaube), aber so weit diese "ausläuft" enden eben mit Auslaufen dieser die weiteren Befugnisse. Insofern könnt ihr Euch auch die Arbeit sparen da eine Vertragsinhaltskontrolle definitiv NICHT zu den Aufgaben des BR gehört.

Bei der Ausübung der MB nach dem BetrVG hat der BR nur in geringstem Umfang auf Inhalte der individuellen Arbeitsverträge Zugriff und auch darüber mitzureden (Information nur so weit sie z.B. zur Verteilung der Arbeitszeit erforderlich sind und dann eben die MB dazu). Beide Rechtsquellen bestehen parallel zueinander und ein Vertrag gilt soweit er günstiger ist als eine BV, ansonsten gilt die BV bzw. die Folge einer MB des BR (z.B. Mehrarbeit: Der AG darf Mehrarbeit nur Anordnen, wenn der BR zugestimmt hat, selbst wenn sich ein AN zu Mehrarbeit verpflichtet hat - Umkehrschluß: Auch wenn der BR Mehrarbeit zugestimmt hat muß ein AN diese nur leisten wenn er sich vertraglich dazu verpflichtet hat). Insofern: Was für "Arbeitsvertragsbedingungen" hat dieser Ausschuss denn bislang behandelt? Was steht in der Nebenabrede? Aufgrund welcher Formulierung "läuft diese aus" ? usw.

K
keiner

15.06.2011 um 14:19 Uhr

In aller erster linie müßt ihr darauf achten, dass euch arbeitsverträge, außer es sind formulararbeitsverträge, nichts angehen.

Ihre Antwort