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Enführung ISO9000

C
Cheeseburger
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

unsere Firma plant die Einführung der ISO9000 samt QM-Handbuch.

Fällt dieses QM-Handbuch in den §87.1 oder nicht? Falls ja, welche Teile sind für das QM-Handbuch relevant?

Danke

1.796016

Community-Antworten (16)

K
Kölner

31.05.2011 um 17:09 Uhr

@Cheeseburger Ich sehe eher den § 111 BetrVG im Vordergrund...

R
rkoch

31.05.2011 um 17:51 Uhr

Ich höre nur "QM-Handbuch"... ?

Das Handbuch an sich ist nicht mitbestimmungspflichtig...... Das ist nur ein Stück Papier oder Bits und Bytes.

Was mitbestimmungspflichtig ist, ist der Inhalt, und zwar nicht das geschriebene Wort, sondern die WIRKUNG die das QM an sich entfaltet....

Kölner hat schon den §111 zitiert (Einführung grundlegend neuer Arbeitsmethoden und Fertigungsverfahren), wobei eine Firma die zur Realisierung eines QM-Systems GRUNDLEGEND neue Arbeitsmethoden oder Fertigungsverfahren einführen muß andere Probleme haben dürfte.....

Aber ansonsten ergibt sich die Spielwiese des Betriebsrates aus all den potentiellen Änderungen die das QM-System mit sich bringt, z.B.

Dokumentierungspflichten (personenbezogene Daten) Kontinuierlicher Verbesserungsprozess (Vorschlagswesen) usw. um nur ein paar der i.d.R. sich ändernden und mitbestimmungspflichtigen Sachen zu nennen. Aber der Sinn der ISO 9000 führt wahrscheinlich mittelfristig auch zu personellen Veränderungen, dann geht es eben da weiter.

Das ganze ist auf jeden Fall zu komplex und von Fall zu Fall zu verschieden um auch nur EINEN echten Fingerzeig geben zu können. Laßt Euch im Vorfeld über die zu erwartenden betriebsverfassungsrechtlich relevanten Änderungen nach z.B. §90 ff. informieren und reagiert entsprechend.

Schoof meint dazu (nur um mal 'ne "offizielle" Meinung über die Bandbreite zu haben): ---- 8< --------8< --------8< --------8< --------8< --------8< --------8< --------8< ---- Außerdem kann sich der Betriebsrat – zur Untermauerung seines Anspruchs auf Beteiligung – auf eine Vielzahl von Vorschriften des BetrVG berufen, insbesondere auf

•Informationsrechte nach §§ 80 Abs. 2, 90, 106 BetrVG; •Mitwirkungsrechte (Beratungs- und Vorschlagsrechte) nach §§ 90, 92, 96 ff., 106 BetrVG; •Mitbestimmungsrechte nach § 87 Abs. 1 BetrVG (Ordnung und Verhalten, Arbeitszeit, Leistungs- und Verhaltenskontrolle, Entlohnungsfragen, Vorschlagswesen), § 91 BetrVG (Arbeitsablaufänderungen), § 95 BetrVG (Auswahlrichtlinien), § 98 BetrVG (Bildungsmaßnahmen), § 99 BetrVG (Einstellung, Ein- und Umgruppierung, Versetzung).

Ist die Umstrukturierung des Betriebs derart gravierend, dass eine Betriebsänderung anzunehmen ist, stehen dem Betriebsrat auch die Rechte nach §§ 111 ff. zu.

I
Isabeaux

31.05.2011 um 18:29 Uhr

http://www.arbeitnehmerkammer.de/mitbestimmung/qualitaetsmanagement-systeme.html#Recht

Kölner Da ist viel mehr drin als du dir geträumt hattest und hast.

D
DonJohnson

31.05.2011 um 18:38 Uhr

Isabeaux Es steht außer Frage, dass eine solche Maßnahme MBR nach 87 nach sich ziehen (wie von rkoch schon geschrieben), der 111 und ff sind aber nicht zu verachten, die sind in Gänze mit allem Drum und Dran schon ein "scharfes Schwert" und sollte auf jeden Fall bedacht werden... nicht nur taktisch...

I
Isabeaux

31.05.2011 um 19:10 Uhr

@Cheeseburger Ich sehe eher den § 111 BetrVG im Vordergrund... Antwort 1 Erstellt am 31.05.2011 um 15:09 Uhr von Kölner 176099

DonJohnson Diese Aussage war eindeutig und einseitig. Man sollte das eher vielseitig betrachten,angehen und beraten. Eben genauso wie du und rkoch dies getan haben!

D
DonJohnson

31.05.2011 um 19:14 Uhr

Genau genommen ist es wichtiger, erstmal 111ff in Betracht zu ziehen - alles andere ergibt sich doch fast automatisch ;-)

K
Kölner

31.05.2011 um 19:16 Uhr

@DJ So wie Isabeaux reagieren nur die altbekannten Typinnen - der Rest vom WE... ;-)

@rkoch Gut das Du so Recht hast... @Isabeaux ...und ich so einseitig bin. Man konnte es Stück für Stück erkennen, wer Du bist.

D
DonJohnson

31.05.2011 um 19:21 Uhr

@Kölner solltest du Recht haben, wäre das aber mehr als traurig ;-(

I
Isabaux

31.05.2011 um 19:53 Uhr

Kölner Ich weiß zu welchem Typ ich gehöre. Du eher nicht. Anstatt hier alle möglichen User in deine Problemlagen hineinzuziehen, solltest du erst mal anfangen nachzudenken.

DonJohnson Ist Er dein Orakel? Meine Skepsis resultiert aus einer Falschberatung, die wir nur noch mit Glück auf den richtigen Weg bringen konnten.

Das ist armselig , wozu brauchst du jetzt auch noch meinen Nick?

K
Kölner

31.05.2011 um 19:59 Uhr

@Isabaux Du hast eine Falschberatung erlebt? Mal wieder: Gelogen, ausgedacht und gefälscht! Du musst so tief verletzt sein, dass es sogar mich schmerzt. Hier braucht Dich niemand.

Deinen Nick? Was ist das denn?

@DJ Hast Du es gemerkt? ;-)

I
Isabaux

31.05.2011 um 20:03 Uhr

Kölner Auch wenn ich eigentlich keine Lust habe, aber warum ziehst du dir jeden Schuh an?

Wievielen Usern willst du noch den Nick klauen?

DonJohnson Und du findest das gut?

R
rkoch

01.06.2011 um 14:03 Uhr

Leute, ihr macht den armen Cheeseburger ganz wuschig.....

Last ihr doch erstmal sehen was sich druch die ISO 9000 bei ihnen überhaupt ändert. Wenn es bei ihm so läuft wie bei uns ist er vom §111 genau so weit entfernt wie die Chinesische Mauer vom Eifelturm. Bei uns hat sich durch ISO 9000 nämlich ganz exakt NIX geändert. Das ganze exisitiert nur auf dem Papier und den Streß mit Kennzahlen und sonstigem Quatsch haben nur die Vorgesetzten zu deren Job Reporting ohnehin gehört. Die MA haben bei uns vom ISO 9000 null komma gar nix mitgekriegt außer das jetzt gewisse "Pflichten" die der AG ohnehin hat (Sicherheitsunterweisungen, etc.) penibler als früher durchgeführt werden und das irgendwo ein "Handbuch" existiert.

Malt doch nicht einen Teufel an die Wand wo womöglich noch nicht einmal die Wand existiert. ISO 9000 ist doch eh heute nur noch lauwarmer Kaffee. Was anderes wäre wenn wir von einem der "strengen" Systeme wie z.B. von ISO/TS 16949:2002 reden würden......

D
DonJohnson

01.06.2011 um 14:34 Uhr

@Isabaux Mir hat niemand meinen Nick geklaut - zumindest nicht dass ich wüßte. Ich kann auch in dem von dir angesprochenen Fall nicht von einem Nickfall sprechen - alles was hier steht, habe ich selber geschrieben. Weiter möchte ich zu dir echt nichts mehr sagen :-D

rkoch kann ja alles sein, aber die Möglichkeit besteht und wenn man anfangs in diese Richtung denkt und diese Gedanken mit dem AG teilt, kann man sehr häufig bei BVén einiges bekommen, wozu der AG eventuell sonst nicht bereit gewesen wäre ;-) Und drüber nachdenken (auch gerne laut) sollte man über 111ff viel häufiger, als es gemacht wird - das zumindest ist meine Meinung

I
Isabaux

01.06.2011 um 14:43 Uhr

DonJohnson Es ist traurig zu sehen wie du bemüht bist. Du weißt sehr wohl was ich meinte. Aber du hast vollkommen Recht, dazu braucht man nichts mehr sagen. Der eine klaut Nicks, der andere hechelt hinterher. Nur um zugefallen. Entweder man gefällt, oder man wird plattgedrückt.

D
DonJohnson

01.06.2011 um 15:55 Uhr

Nein, ich weiß nicht was du meinst - woher auch, ich glaube nicht, dass wir uns kennen...

Deine Einstellung ist traurig, und wenn ich so wäre wie von dir beschrieben, wäre ich entweder ein sehr schlechter, oder gar kein BRM...

Das war es nun von meiner Seite zu diesem Thema...

K
Kölner

01.06.2011 um 16:07 Uhr

@rkoch Ich stimme Dir gerne zu, dass sich mit der Zertifizierung nichts ändern MUSS - auch nicht zwingend im Sinne des § 111 BetrVG. Aber es KANN sich diesbezüglich ne ganze Menge ändern. Ob dabei die Klaviatur der §§ 111 BetrVG oder 87 Abs. 1 BetrVG in seiner Bandbreite anzuwenden sind, bleibt bei der Prüfung der individuellen Lage der Firma überlassen. Ich halte es dennoch für zwingend, dass sich ein BR damit ergebnisoffen auseinandersetzt. Der GF dann mal mit den MBR-Paragrafen und dem § 111 BetrVG zu winken, muss doch MIttel der Wahl bleiben.

Achja: Auch Vorgesetzte (wenn sie denn die einzigen sind, die es trifft) werden vom BR vertreten. ;-))

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