Tousch-screen
hallo, meine frage heute, ist tousch-screen an den kassen Bildschirmarbeiten? unsere betriebsrat ist da verschiedener Meinung lg.maggie
Community-Antworten (1)
27.04.2011 um 14:37 Uhr
DER Betriebsrat kann als Gremium eigendlich nur eine Meinung haben-die der Mehrheit *lächel Aber zur Frage: Daazu gibt es eine Bildschirmarbeitsverordnung, in der auch steht wie ein Bildschirmarbeitsplatz definiert ist. Eine Ausnahme davon sind wohl Registrierkassen.
Näheres siehe http://www.ergo-online.de/site.aspx?url=html/rechtsgrundlagen/bildschirmarbeitsverordnung/geltungsbereich.htm und http://www.ergo-online.de/site.aspx?url=html/rechtsgrundlagen/bildschirmarbeitsverordnung/bildscharbv_1996_text_.htm
Und im Zweifelsfall fragt doch Eure zuständige Berufsgenossenschaft
Grüße von den Betriebsratten