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Tousch-screen

M
maggie
Nov 2016 bearbeitet

hallo, meine frage heute, ist tousch-screen an den kassen Bildschirmarbeiten? unsere betriebsrat ist da verschiedener Meinung lg.maggie

1.02601

Community-Antworten (1)

B
betriebsratten

27.04.2011 um 14:37 Uhr

DER Betriebsrat kann als Gremium eigendlich nur eine Meinung haben-die der Mehrheit *lächel Aber zur Frage: Daazu gibt es eine Bildschirmarbeitsverordnung, in der auch steht wie ein Bildschirmarbeitsplatz definiert ist. Eine Ausnahme davon sind wohl Registrierkassen.

Näheres siehe http://www.ergo-online.de/site.aspx?url=html/rechtsgrundlagen/bildschirmarbeitsverordnung/geltungsbereich.htm und http://www.ergo-online.de/site.aspx?url=html/rechtsgrundlagen/bildschirmarbeitsverordnung/bildscharbv_1996_text_.htm

Und im Zweifelsfall fragt doch Eure zuständige Berufsgenossenschaft

Grüße von den Betriebsratten

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