FDL nach §80 oder §99 - Wo ist der Unterschied
In unserem BR wurden die Tage über 50 FDL (Fremddienstleister) per §80 ("nur" Informationspflicht) eingestellt. Somit hat der BA mal kurz beschlossen, kein Wort darüber in einer Sitzung zu erwähnen.
Ist es denn genrell möglich, FDLs nach §80 "durchzuwinken" oder müssen FDLs immer per §99er Maßnahme aufschlagen?
Wenn ihr mehr Infos braucht um eine Einschätzung zu geben, versuche ich die zu organisieren.
Vielen Dank für eure Meinungen und Antworten.
Gruß TouranFahrer
Community-Antworten (1)
08.04.2011 um 08:26 Uhr
Moinsen, es kommt darauf an. Werden die FDL in den normalen betrieblichen Ablauf integriert oder nicht! Die Beteiligung des Betriebsrats nach §99 BetrVG ist abhängig davon, ob Menschen „in die Arbeitsorganisation des Arbeitgebers eingegliedert werden, sodass dieser die für ein Arbeitsverhältnis typischen Entscheidungen über deren Arbeitseinsatz auch nach Zeit und Ort zu treffen hat. Darauf, inwieweit äußere Umstände eine Zusammenarbeit mit den Arbeitnehmern des Betriebes notwendig machen, kommt es nicht an.“ Innerbetrieblich sind daher die tatsächlichen Abläufe (nicht die rechtlichen Vertragsbeziehungen) zu ermitteln.