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Direktionsanweisung

H
Haeger
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, ich habe bis vor kurzem eine kleine Abteilung geleitet, nachdem die Firma diese Abteilung ausgelagert hat, habe ich entsprechend auch weniger Gehalt bekommen, soweit so gut. Nun haben wir ein Teil der Abteilung wieder im Hause und ich soll nun ohne entsprechendem höheren Gehalt, diese wieder leiten. Dieses habe ich zu den Konditionen abgelehnt. Nun soll ich eine Direktionsanweisung erhalten. Ist dies möglich und unterliegt das nicht dem Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats? Ich möchte bevor ich zum Br. laufe mich hierüber gerne selbst informieren. Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar.

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Community-Antworten (3)

U
Ulrik

06.04.2011 um 12:28 Uhr

FÜr mich sind beide Fälle, das Auslagern und das wieder reinholen, für Dich und deine Arbeit eine Versetzung im Sinne des § 99 BetrVG. Versetzung deshalb, weil sich der Aufgabenbereich, die Verantwortung und alles ändert.

Auf der Versetzung, was bei Outsourcing evtl nicht gemacht wurde, würde ich jetzt nicht herumreiten. Aber die jetzt neue Wiederbeauftragung deiner Person mit den Aufgaben würde ich schon über den BR machen. Anhörung zur Versetzung mit Angabe der Eingruppierung, sofern Entgeltgruppen vorliegen.

Das heißt aber noch nciht, daß DU das Geld bekommst, denn das müßtest Du, sofern der AG nicht einlenkt, einklagen.

H
Haeger

06.04.2011 um 15:50 Uhr

Hallo, erst mal danke für die Antwort aber eine Frage bleibt. Muss ich diese Direktionsanweisung welche so wie es aussieht unweigerlich kommt erst mal annehmen oder nicht?

Vielen Dank :-)

N
neskia

07.04.2011 um 15:11 Uhr

Hier würde ich eine gerichtliche Überprüfung anstreben, ob das Weisungsrecht nach "billigem Ermessen" (§106 GewO) greift.

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