Erstellt am 19.03.2011 um 17:29 Uhr von nicoline
lancelot,
*Jetzt ist auch des Ersatzmitglied nicht da !!*
Nicht gut geregelt!
*Wer kann jetzt die Zustimmung geben *
Niemand!
*Ein BR aus einer anderen Betriebsstätte ?? *
Nein!
Erstellt am 19.03.2011 um 17:58 Uhr von lancelot
nicoline
vielen Dank, aber mit dem ersatzmitglied ging nicht anders.
*Ein BR aus einer anderen Betriebsstätte ?? *
Nein!
ABER: es hat jetzt ein BR aus Köln unterschrieben als GBR. Geht das ??
Erstellt am 20.03.2011 um 09:09 Uhr von nurmalsogefragt
Erstellt am 21.03.2011 um 08:49 Uhr von rkoch
> NEIN!!!!!!!!!!!!
Richtig, aber eigentlich auch egal.
Der AG kann zwar u.U. dazu verpflichtet sein mit einer Maßnahme so lange zu warten bis der Betriebsrat wieder einsatzbereit ist, aber bei kurzfristig notwendiger Mehrarbeit wird das nicht zu realisieren sein. Dann darf der AG ohnhin handeln, ohne den (nicht verfügbaren) Betriebsrat zu beteiligen. Ob da ein GBR dann noch unterschreibt ist wurscht.
> Jetzt bin ich nicht da. Jetzt ist auch des Ersatzmitglied nicht da !!
Hier liegt trotzdem der Hase im Pfeffer......
NICHT DA, heißt nicht zwingend VERHINDERT.
1. Könntest Du so weit das möglich ist Deine Abwesenheit (Urlaub, Krankheit, etc.) kurz beenden, die Mitbestimmung durchführen und wieder gehen. Gleiches gilt für das Ersatzmitglied.
2. BR-Arbeit ist nicht zwingend an eine Anwesenheit im Betrieb gebunden, die Sitzungen könnten z.B. auch zu Hause oder auf Mallorca stattfinden. Bei einem größeren BR ist das i.d.R. unrealistisch, bei einem 1er BR durchaus machbar. Du könntest also Dich auch im Malle-Urlaub zu einer Sitzung einladen und dann dort Sitzung machen. Ergo: Könntest Du dem AG auch einfach mitteilen wo Du dich befindest und ihn auffordern dringende Sachen Dir zuzufaxen. Das Ersatzmitglied müsste dann nur noch aktiv werden so weit Du faktisch nicht erreichbar bist.