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Urlaubsabbruch

A
Anastacia
Jan 2018 bearbeitet

Bei uns werden die Mitarbeiter bei akutem Personalmangel aus dem Urlaub geholt.Wieviel Ersatz gibt es dafür?Mir ist zu Ohren gekommen, dass sowohl der Tag ersetzt wird,welcher Urlaub wäre plus einen Tag zusätzlich.Kann ich das irgendwo nachlesen???

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Community-Antworten (2)

K
Kölner

07.03.2011 um 22:17 Uhr

@Anastacia Ne. Das kann man nirgends nachlesen - ein einmal bewilligter Urlaub kann nur in beiderseitigem Einverständnis abgebrochen werden.

Ob der AG so nett ist und auch noch einen Urlaubstag mehr raushaut, ist ihm überlassen. Genauso wie es dem AN überlassen ist, über einen Abbruch des eigenen Urlaubs selber zu entscheiden...

N
nicoline

07.03.2011 um 22:19 Uhr

Anastacia, Mir ist zu Ohren gekommen, dass sowohl der Tag ersetzt wird,welcher Urlaub wäre plus einen Tag zusätzlich. dann solltest Du den, der Dir das hat zu Ohren kommen lassen, fragen, woher er das hat.

Zunächst mal gilt , das es keinen Rückruf aus dem Urlaub geben darf.

http://www.finanztip.de/recht/arbeitsrecht/urlaub-bag.htm :

Nach § 1 BUrlG schuldet der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer Erholungsurlaub. Zur Erfüllung dieses Anspruchs hat er den Arbeitnehmer von der Arbeit freizustellen. Dem Arbeitnehmer ist uneingeschränkt zu ermöglichen, die ihm aufgrund des Urlaubsanspruchs zustehende Freizeit selbstbestimmt zu nutzen. Ein Arbeitgeber muss sich daher vor der Urlaubserteilung entscheiden, ob er dem Arbeitnehmer Urlaub gewährt oder den Urlaubswunsch des Arbeitnehmers etwa wegen dringender betrieblicher Belange ablehnt. Hat er den Arbeitnehmer freigestellt, kann er ihn nicht aus dem Urlaub zurückrufen. Eine Vereinbarung, in der sich der Arbeitnehmer gleichwohl verpflichtet, den Urlaub abzubrechen und die Arbeit wieder aufzunehmen, ist rechtsunwirksam. Sie verstößt gegen zwingendes Urlaubsrecht (§ 13 BUrlG).

BAG-Urteil vom 20. Juni 2000 - 9 AZR 405/99 und 9 AZR 404/99. Vorinstanz: LAG Hamm, Urteile vom 10. Mai 1999 - 19 Sa 2336/98 und 19 Sa 2337/98 - Quelle: Pressemitteilung BAG

Sollte der AN aber so nett sein, während des Urlaubs an sein Telefon zu gehehn und dem Wunsch des AG nachkommen und aus dem Urlaub zurückkehren, um die Arbeit aufzunehmen, sind ihm die Urlaubstage zu ersetzen, die er nicht nehmen konnte, zuzüglich Sonderkosten, die durch die Rückkehr entstanden sind ==> behaupte ich, da es für mich gleichzustellen wäre, mit der Stornierung eines einmal gewährten Urlaubs aus betrieblichen Gründen.

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