W.A.F. LogoSeminare

Muss (kann / darf / soll) der BR bei Mobbing einschreiten, wenn das Mobbingopfer es nicht will?

K
Köfte
Mrz 2020 bearbeitet

Hallo,

in einer Abteilung bei uns kommt es seit einiger Zeit zu verbalen Hänseleien von zwei Kollegen gegenüber schwächeren Kollegen. Einer der "gemobbten?" Kollegen ist EBRM und konnte neulich nur durch Festhalten daran gehindert werden, dem Mobber einen schweren Gegenstand über den Kopf zu schlagen. Trotzdem möchte das Opfer sich nicht bei der GL oder dem BR beschweren und spielt die Vorkommnisse herunter. Dieser Fall wurde gestern von einem anderen EBRM dem BRV gemeldet.

Kann oder muss der BR dies der GL melden (oder darf er es gerade nicht)?

In komplett anders gelagerten Fällen (also nicht Mobbing) sagt die GL normalerweise, "wenn's keinen Ankläger gibt, was soll ich da tun?".

Wir als BR haben allerdings die Sorge, dass es mal Verletzte oder Schlimmeres gibt, da eins der Opfer zwar verbal aber nicht körperlich schwach ist ...

Könnte mal eure Hilfe gebrauchen.

1.23701

Community-Antworten (1)

K
KBlitz

25.02.2011 um 00:38 Uhr

Ja, der Betriebsrat hat die Aufgabe auch dann tätig zu werden.

§ 75 Grundsätze für die Behandlung der Betriebsangehörigen

(1) Arbeitgeber und Betriebsrat haben darüber zu wachen, dass alle im Betrieb tätigen Personen nach den Grundsätzen von Recht und Billigkeit behandelt werden, insbesondere, dass jede Benachteiligung von Personen aus Gründen ihrer Rasse oder wegen ihrer ethnischen Herkunft, ihrer Abstammung oder sonstigen Herkunft, ihrer Nationalität, ihrer Religion oder Weltanschauung, ihrer Behinderung, ihres Alters, ihrer politischen oder gewerkschaftlichen Betätigung oder Einstellung oder wegen ihres Geschlechts oder ihrer sexuellen Identität unterbleibt.

(2) Arbeitgeber und Betriebsrat haben die freie Entfaltung der Persönlichkeit der im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer zu schützen und zu fördern. Sie haben die Selbständigkeit und Eigeninitiative der Arbeitnehmer und Arbeitsgruppen zu fördern.

Da der Betriebsrat darüber zu wachen hat, kann er auch ohne Auftrag durch einen Angestellten aktiv werden und das Problem ansprechen.

Ihre Antwort