Drehkreuzvidioüberwachung
Hallo Kollegen!
Unsere GL hat ohne uns mitzuteilen eine Kamera instaliert die das Drehkreuz filmt wo alle Arbeiter das Betriebsgelände betreten und auch verlassen! Meine Frage nun: ist das erlaubt bzw. hätte die GL uns nicht vorher informieren müssen????? haben wir da kein MBR????
Community-Antworten (1)
24.02.2011 um 18:02 Uhr
Hallo,
Ihr solltet ganz schnell ein Schreiben an den Arbeitgeber schicken, in dem Ihr ihn auffordert, diese Kamera SOFORT (Frist bis morgen) zu entfernen, andernfalls Ihr ein Beschlussverfahren vor dem Arbeitsgericht (einstweilige Verfügung) einleitet. Fordert ihn auf, mit Euch eine Betriebsvereinbarung zu verhandeln. Hier geht es um Datenschutz (sieh Dir den link an, der sagt es ganz gut), Persönlichkeitsrechte und § 87 (1) 6. BetrVG - Einführung von technischen Einrichtungen und Leistungs- und Verhaltenskontrolle.
In einer BV könnt Ihr dann alles regeln (Zweck der Aufnahmen, keine Aufzeichnung bzw. Löschung der Bänder, Leistungs- und Verhaltenskontrolle ausschließen usw.).
Ich würde hier keine Luft ranlassen, sondern sofort handeln.
Gruß von Saxonia