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Dieser Beitrag ist vor 15 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Zwangsweiterbildung?

K
klockmann
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, um den heutigen Ansprüchen gerecht zu werden sind Weiterbildungen aller Mitarbeiter notwendig. Was ist eigentlich wenn ein Mitarbeiter eine ihm angebotene Weiterbildung (z. B. Staplerschein / Schweißfachmann ect.) ablehnt? Kann er dann abgemahnt und dann irgendwann gekündigt werden?

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Community-Antworten (5)

T
Tanzbär

17.02.2011 um 12:50 Uhr

Wenn diese Weiterbildung Grundlage seines Jobs ist, Ja. Ohne Staplerschein, keinen Stapler fahren. --> also steht der Kollege 8 Stunden in der Ecke. Dafür wurde er nicht eingestellt.

N
neskia

17.02.2011 um 13:35 Uhr

Ich habe dazu das:

http://www.arbeit-und-arbeitsrecht.de/kommentare/abmahnung-wegen-schulungsverweigerung

Andererseits riskiert der AN auch eine personenbedingte Kündiung, wenn seine Kenntnisse für die Arbeit nicht mehr ausreichen. Der Arbeitnehmer muss aufgrund seiner persönlichen Fähigkeiten und Eigenschaften auch künftig in der Lage sein, seine arbeitsvertraglichen Pflichten zu erfüllen.

K
Kölner

18.02.2011 um 08:29 Uhr

@all Kann man als BR nicht vernünftig mit der Hilfe der §§ 96-98 BetrVG argumentieren? Vll. auch zum Wohle des AN?

T
Tanzbär

18.02.2011 um 14:40 Uhr

@Köllner Na dann tu es doch. Ich sehe keinen Argumentationsgrund in deinen Paragraphen, wenn die obige Frage beantwortet werden soll. Letztendlich ist die Qualifizierung zum Wohle des Arbeitnehmers und ja, es gibt Qualifikationen, die so nötig sind, dass sie Grundlage des Arbeitsvertrages sind, schon weil der Gesetzgeber sich dabei etwas gedacht hat. Deine nebulösen Bemerkungen helfen auch nicht weiter. Denn DU hast ja nicht einmal versucht, die Frage zu beantworten.

S
sueton

18.02.2011 um 15:46 Uhr

Hallo Kölner !

Gerade Weiterbildung und Qualifizierung sehe ich zum Wohl des AN,da würde ich als BR auch argumentieren,aber in Richtung Kollege !

Grüsse,sueton

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