Belastungsattest
Wir haben einen AN der seit seiner Hüft-OP (2007) 50% schwerbehindert ist und auch seinen Ausweis vorgelegt hat. Nun kam die Personalchefin zu ihm und verlangt ein Attest von seinem Arzt, wieviel Bealstung er haben darf. Seine Anwort war 20% seines Eigengewichtes darf er heben (10l Wassereimer pro Körperseite). Kann der AG verlangen, dass er das Attest bringt und in seiner Freizeit dies erledigt. Hat der AG das Recht, den AN zu eine Arbeitsmedizinischen Untersuchung zu schicken - kann der AN dazu gezwungen werden? Wie läuft so eine Untersuchung aus rechtlicher Sicht für AG und AN ab? Bitte Paragraphen oder Verordnungen beifügen, denn die Personalchefin will alles schriftlich belegt haben. Danke Annett
Community-Antworten (6)
26.01.2011 um 14:05 Uhr
Hallo Annett, kommt dieses Verlangen aus heiterem Himmel oder gab es einen Vorfall? Konnte der Mitarbeiter seiner Tätigkeit nicht mehr nachkommen oder hat sich beschwert? In diesen Fällen würde ich das Vorgehen als Fürsorge des AG sehen.
LG Angie
26.01.2011 um 14:37 Uhr
Hallo Angie,
dieses Verlangen kam aus heiterem Himmel, es gab keine Veranmlassung von Seiten der Personalabteilung.
Annett
26.01.2011 um 14:49 Uhr
Nun kam die Personalchefin zu ihm und verlangt ein Attest von seinem Arzt, wieviel Bealstung er haben darf. Kann der AG verlangen, dass er das Attest bringt und in seiner Freizeit dies erledigt. Hat der AG das Recht, den AN zu eine Arbeitsmedizinischen Untersuchung zu schicken - kann der AN dazu gezwungen werden? Bitte Paragraphen oder Verordnungen beifügen, denn die Personalchefin will alles schriftlich belegt haben.
Na dann soll sie mal schriftlich belegen, aufgrund welcher Gesetze und Verordnungen sie welche Angaben braucht bzw. verlangen darf... Ansonsten: Wenn er seine vertraglich vereinbarte Arbeitsleistung erbringen kann (gehört Wassereimertragen dazu?), geht das die gute Frau nix an.
26.01.2011 um 14:55 Uhr
Hallo,
der arbeitgeber kann von der krankenkasse verlangen den MDK zu beauftragen die arbeitsfähigkeit zu überprüfen, genau wie die krankenkasse selber.
das erfolgt schriftlich und kosten werden nicht erstattet, die teilnahme ist pflicht ( ausser ein arzt stellt einattest das er diesen termin nicht wahrnehmen kann, wird dann aber nachgeholt).
auszug aus wiki: "Bestehen Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit eines Versicherten, ist der Medizinische Dienst von der Krankenkasse zu beauftragen, aus medizinischer Sicht gutachterlich zu den Zweifeln Stellung zu nehmen. Die Krankenkasse muss eine solche Stellungnahme zur Überprüfung der Arbeitsunfähigkeit auch einholen, wenn der Arbeitgeber dies verlangt. Das Gutachten des Medizinischen Dienstes ist für die Krankenkasse grundsätzlich verbindlich. Bestehen zwischen dem behandelnden Vertragsarzt und dem Medizinischen Dienst Meinungsverschiedenheiten, kann der Vertragsarzt unter schriftlicher Darlegung seiner Gründe bei der Krankenkasse eine erneute Entscheidung auf der Basis eines Zweitgutachtens beantragen.[5] Der Versicherte kann die aufgrund des Gutachtens getroffene Entscheidung der Krankenkasse anfechten, wenn er dadurch beschwert ist.
Der Medizinische Dienst berät die Krankenkassen auch bei der Beurteilung der Frage, ob die Erwerbsfähigkeit eines Versicherten erheblich gefährdet bzw. gemindert ist und der Versicherte, der Krankengeld bezieht, deshalb nach § 51 Abs. 1 SGB V aufgefordert werden soll, beim zuständigen Rentenversicherungsträger Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und zur Teilhabe am Arbeitsleben zu beantragen."
MFG
26.01.2011 um 15:04 Uhr
@rattle: Wieso besteht hier Zweifel an einer AU? Der Kollege arbeitet doch... Aber nimm mal statt SGB V das SGB IX zu Hand - hilft hier mehr.
26.01.2011 um 18:23 Uhr
Hallo, petrus
stimmt natürlich, wenn er denn arbeitet? mein fehler.
mfg