Erstellt am 21.01.2011 um 07:00 Uhr von kainil
Hallo arslan,
Gerwerkschaften können nicht so einfach gegründet werden.
Meinst Du vielleicht einen Betriebsrat?
Dazu § 1 Betriebsverfassungsgesetz:
Errichtung von Betriebsräten In Betrieben mit in der Regel mindestens 5 ständigen wahlberechtigten Arbeitnehmern, von denen drei wählbar sind, werden Betriebsräte gewählt. Dies gilt auch für gemeinsame Betriebe mehrerer Unternehmen.
Erstellt am 21.01.2011 um 12:08 Uhr von Betriebsratten
Jajaja...jedem Betrieb seine eigene Gewerkschaft-oder vielleicht noch mehrere, so wie bei der Bahn und in den Kliniken ;-)
Nicht sinnvoll, erkundigt Euch beim DGB zu welcher Gewerkschaft Ihr sachlich gehört.
https:www.dgb.de/service/kontakt/index.html
Grüße von den Betriebsratten
Erstellt am 22.01.2011 um 14:10 Uhr von ganther
Oder bei den anderen die aus Nächstenliebe keinen Streit mit den armen Arbeitgebern wollen. Ist ja auch nicht vertretbar dass sich in den betrieben was ändert. Außer der Chef will es :-D
Erstellt am 22.01.2011 um 20:32 Uhr von gonzo
arslan,
eigendlich benötigst du nur einen.... aber der muss einen Arsch in der Hose haben !