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Arbeitsrechtschutz

R
radolfzell
Jan 2018 bearbeitet

hallo,bin neu im betriebsrat habe keinen privaten Arbeitsrechtschutz, brauche ich einen oder habe ich einen rechtschutz?

2.580010

Community-Antworten (10)

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pitsieben

07.01.2011 um 10:25 Uhr

@ radolfzell, wenn Du nicht in der Gewerkschaft bist, hast Du auch keinen Rechtschutz. Ob man als BRMtgl. einen Arbeitsrechtschutz braucht, muss man selbst entscheiden.

M
monalisa

07.01.2011 um 11:00 Uhr

@radolfzell, in die Gewerkschaft eintreten sollte der erste Schritt sein, wenn du zum Betriebsrat gewählt worden bist.

http://www.igmetall.de/cps/rde/xchg/internet/style.xsl/leistungen-und-beitraege-der-ig-metall-147.htm

Da solltest du doch wohl nicht lange überlegen, oder? Hier ist geht es zwar um die IG Metall, es kommt immer darauf an, welcher Gewerkschaft du dann beitrittst. Aber viele Unterschiede sind nicht!

G
ganther

07.01.2011 um 11:43 Uhr

Bevor du den miesen Rechtsschutz der Gewerkschaft wählst lieber eine rechtschutzversicherung abschließen. Da hast du frei Anwaltswahl und bist nicht AUD die Gurken der GEW angewiesen

P
pitsieben

07.01.2011 um 11:49 Uhr

@ ganther, ich hoffe Du bist Mitglied einer Gewerkschaft, sonst würde ich Dich einen "miesen Trittbrettfahrer" nennen. Auch im DGB-Rechtschutz gibt es gute und schlechte Anwälte.

P
pfeilenbogen

07.01.2011 um 14:25 Uhr

Als BRV lohnt es sich ggf. sich nach einer Haftpflicht als Mandatsträger zu erkundigen. Denn es könnte Fälle geben wo er als BRV in Haftung genommen werden könnte.

Zum Beispiel wenn er als BRV BR-Maßnahmen umsetzen läßt ohne ordentlichen Beschluss, wie auch Bestellung von Bürobedarf oder Schulungen usw.

Hier könnten Hafttungsfälle entstehen.


Sogar die IGM weis auf Haftungsmöglichkeiten hin!

Die Haftung des Betriebsrats

http://www2.igmetall.de/homepages/recklinghausen/file_uploads/6163.pdf

Allerdings ist vorstellbar, dass die Verletzung betriebsverfassungsrechtlicher Pflichten mit der Verletzung arbeitsvertraglicher Pflichten einhergeht und deswegen sowohl individualrechtliche wie betriebsverfassungsrechtliche Sanktionen in Betracht kommen.

Die einzelnen Mitglieder des Betriebsrates haften jedoch nach den allgemeinen Regeln des BGB.

Hier greift eine Privathaftpflicht dann nicht, auch nicht eine Haftpflicht welche das Arbeitsleben/-vertrag abdeckt. Denn es handelt sich um die Wahrnehmung eines Ehrenamtes.

Solche Haftpflichtansürpche können übrigens alle Ehrenämtler betreffen und hat es auch schin gegeben. Daher wird ja schon seit langem hier eine Änderung der Gesetze gefordert. Doch leider sieht der Gesetzgeber hier bisher KEINE Handlungsnotwendigkeit.

Genau aus diesem Grund werden hier auch spezielle Haftpflichtvers. angeboten.

Vielleicht auch einmal ein Seminar "Strafrecht und Haftungsrecht" im Mandat belegen. Da lernen u.a. die BRM dann auch, dass sie sich sehr leicht und öfters mal z.B. der Nötigung schuldig machen. Nötigung ist übrigens ein Offizialdelikt, bedeutet, wird es z.B. in einem Rechtstreit vor dem ArbG Greichtsbekannt muss es von Amtswegen verfolgt werden.

Der kluge BR sagt dann nicht wenn dann, sondern mussten uns leider mit dem einen Thema sehr lange/ausführlich befassen, so sind wir zu dem anderen "hier Mehrarbeit" leider nicht gekommen oder werden wohl nicht kommen. Muss dann verschoeben werden

Solcher Fall ist z.B. wenn BR AG nötigen einem bestimmten Wunsch des BR nachzukommen da sonst der BR die beantragete Mehrarbeitverweigert. Gerade diese Fälle gibt es öfters. Bisher haben AG nur noch hier auf Rechtsmittel verzichten

Ich hatte dieses Wissen übrigens leider auch nicht von der Gewerkschaft, sondern von einer Fachtagung der NZA von/ mit Arbeits- und Strafrechtlern, sowohl vom BAG und BGH uns Hochschulen und den bekannten Kommentatoren. Ich schätze, dass diese wohl das/ ein Wissen haben wleches über unserm steht.

K
Kölner

07.01.2011 um 14:30 Uhr

@pfeilenbogen Quatsch! Nenn mir ein Urteil o.ä. wo das gewesen sein soll. Der BR ist vermögenslos Das sind blöde Parolen oder Begründungen für Seminare, die sich mit dem Thema befassen.

Und eine D&O-Versicherung würde in Deinen Fällen in keiner Weise einstehen.

L
Lotte

07.01.2011 um 14:31 Uhr

pfeilenbogen, das ist nicht Dein Ernst, oder? Hast Du ein Urteil, in dem ein BRV je persönlich in seiner Eigenschaft als BRV in die Haftung genommen wurde?

L
Lotte

07.01.2011 um 14:34 Uhr

Kölner, es handelte sich bestimmt höchstens um 2sec. Du 13:30:59, ich 13:31:01 ;-))

K
Kölner

07.01.2011 um 16:09 Uhr

@pfeilenbogen Eben wegen solcher Kopien schrieb ich das. Es ist Humbug...

Nochmals: Das BRM, dass sich als AN zu weit aus dem Fenster lehnt, kann fallen. Dann kann man ggf. zivilrechtlich belangt werden. Dann greift auch keine Versicherung, weil das Vorsatz wäre.

Noch was: Der informierte Bürger weiss, welche Gewerkschaft welche Beteiligungen an welchen Versicherungskonzernen hat...

G
ganther

07.01.2011 um 17:25 Uhr

@pitsieben

ich habe schon mehrfach dargelegt warum ich nicht ver.di-Mitglied bin. Dazu stehe ich auch. Ich weiss nur nicht wo Du das Recht hernimmst mich daher -sogar in einer ggf strafrechtlich relevanten Art- zu beleidigen. Falls Dir entgangen sein sollte ist das Recht nicht in der Gewerkschaft zu sein verfassungsrechtlich sogar geschützt.

Aber wenn Du zum DGB-Rechtschutz gehen möchtest: viel Spass dabei! Dein AG wird es freuen....

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