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Urteilssuche

B
Balance
Nov 2016 bearbeitet

Hallo,

ich suche folgendes Urteil: es beinhaltet das ein BR Mitglied Anspruch auf eine Schulung hat (Grundseminar) obwohl es absehbar ist, das ein neuer BR im kommenden halben Jahr gewählt werden muss. Wer kann mir weiterhelfen?

Vielen Dank!

83003

Community-Antworten (3)

K
Kurzarbeiter

22.12.2010 um 09:52 Uhr

Die BR Wahlen waren doch erst. Wieso muss in nächstem halben Jahr neu gewählt werden?

W
Werner

22.12.2010 um 09:56 Uhr

Aus BAG, 07.05.2008 – 7 AZR 90/07. a) bei Schulungsveranstaltungen, auf denen das für die Ausübung des Betriebsratsamts unverzichtbare Grundwissen vermittelt wird, ist wegen der mit der Betriebsratsarbeit typischerweise verbundenen Aufgabenstellung auch ohne besondere Darlegung davon auszugehen, dass sie vom Betriebsratsmitglied entweder alsbald oder zumindest demnächst benötigt werden, um seine Betriebsratsaufgaben sachgerecht wahrnehmen zu können. Zu diesen Grundschulungen zählen Schulungsveranstaltungen, bei denen Grundkenntnisse im Betriebsverfassungsrecht, im allgemeinen Arbeitsrecht oder im Bereich der Arbeitssicherheit und Unfallverhütung vermittelt werden. Soweit der Senat in der Vergangenheit darüber hinaus eine besondere Darlegung der Erforderlichkeit bei der Vermittlung von Grundkenntnissen für notwendig gehalten hat, wenn die Schulungsveranstaltung erst kurz vor Ablauf der Amtszeit erfolgen soll, hält er hieran nicht mehr fest. [...] Entscheidend ist vielmehr, dass der Betriebsrat bei seiner Beschlussfassung nicht ausschließen konnte, dass bis zum Ende der Amtszeit des Klägers Beteiligungssachverhalte in personellen Angelegenheiten anfallen, für die der Kläger die auf der Schulungsveranstaltung vermittelten Kenntnisse benötigen würde.

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