W.A.F. LogoSeminare

"Zwangsfreistellung"

I
IInonameII
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, kurz vor Weihnachten noch eine nicht so angenehme Frage: wenn ein MA die Probezeit Kündigung zum 31. des Monats erhält und zwei Wochen vorher "Zwangsfreigestellt" wird, d.h. dem MA wird gesagt: "Du brauchst ab sofort nicht mehr kommen" ist es dann rechtens, wenn sein Gehalt gekürzt wird? Der MA hatte vor bis zum letzen Tag zu arbeiten, durfte aber nicht. Viele Grüße

1.03003

Community-Antworten (3)

K
Kurzarbeiter

20.12.2010 um 11:03 Uhr

Nein, ist nicht rechtens. Der AN muss nur ggf. sagen ich will aber bis zum letzten Tag arbeiten, dann gerät der AN in Annahmeverzug § 615 BGB.

U
Ulrik

20.12.2010 um 11:37 Uhr

Kleine Korrektur:

Der AG (!!) gerät in Annahmeverzug gem. BGB § 615, nicht der AN :-)

Er kann gerne mit dem MA vereinbaren, daß er bis Vertragsende nciht mehr kommen muß, aber bezahlen muß er ihn trotzdem. Wie schaut es denn mit noch verbleibendem Urlaub aus?? Oder evtl. Stunden auf einem Gleitzeitkonto?

K
Kurzarbeiter

20.12.2010 um 11:49 Uhr

Ulrik

Klar, war "Fehlgriff" Danke"!

Ihre Antwort