"Zwangsfreistellung"
Hallo zusammen, kurz vor Weihnachten noch eine nicht so angenehme Frage: wenn ein MA die Probezeit Kündigung zum 31. des Monats erhält und zwei Wochen vorher "Zwangsfreigestellt" wird, d.h. dem MA wird gesagt: "Du brauchst ab sofort nicht mehr kommen" ist es dann rechtens, wenn sein Gehalt gekürzt wird? Der MA hatte vor bis zum letzen Tag zu arbeiten, durfte aber nicht. Viele Grüße
Community-Antworten (3)
20.12.2010 um 11:03 Uhr
Nein, ist nicht rechtens. Der AN muss nur ggf. sagen ich will aber bis zum letzten Tag arbeiten, dann gerät der AN in Annahmeverzug § 615 BGB.
20.12.2010 um 11:37 Uhr
Kleine Korrektur:
Der AG (!!) gerät in Annahmeverzug gem. BGB § 615, nicht der AN :-)
Er kann gerne mit dem MA vereinbaren, daß er bis Vertragsende nciht mehr kommen muß, aber bezahlen muß er ihn trotzdem. Wie schaut es denn mit noch verbleibendem Urlaub aus?? Oder evtl. Stunden auf einem Gleitzeitkonto?
20.12.2010 um 11:49 Uhr
Ulrik
Klar, war "Fehlgriff" Danke"!