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Ausildungsbeauftrage

R
rtjum
Nov 2016 bearbeitet

Hallo,

wer bestimmt die Ausbildungsbeauftragten bzw was haben wir als BR für Mitbestimmungsmöglichkeiten?

Gruß rtjum

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Community-Antworten (4)

U
Ulrik

24.11.2010 um 09:02 Uhr

Hi,

was genau meinst Du denn mit dem Ausbildungsbeauftragten?? Es gibt zum Einen den Ausbilder im Betrieb, das ist in Kleinbetrieben meist der AG/Chef selbst, oder in größeren Betrieben in aller Regel die jeweiligen Abteilungsleiter und der Personalleiter. Diese haben auch dann meist die AdA-Prüfung abgelegt (zumindest sollte es so sein). Zum Anderen gibt es die Auszubildendenvertretung (JAV), und die wird gem. BetrVG gewählt.

R
rtjum

24.11.2010 um 09:33 Uhr

Hallo,

bei uns ist der Ausbildungsleiter und der Personalchef geprüft, aber Abtlg- und Gruppenleiter sowie Sachbearbeiter sollen vom Ausbildungsleiter so eine Art Train-the-Trainer-Seminar bekommen und unser AG meint, daß wir da nicht in der MB sind da er ja festlegt wer die Azubis ausbildet.

U
Ulrik

24.11.2010 um 09:47 Uhr

Da sehe ich euch, ehrlich gesagt, auch nicht in der MB. Lasse mich aber gerne belehren.

Allerdings habt ihr ja die Möglichkeit, sollten Ausbildenden AL und SaBE ihre Arbeit nicht gut machen, deren Qualifikation anzuzweifeln. Normalerweise wacht die JAV gem. §70 BetrVG über diese Dinge und beantragt deren Abhilfe beim BR. Wenn ihr keine JAV habt, dann im BR jemanden dazu bestimmen, der diese Prüfung übernimmt.

M. E. sollten zumindest die Abteilungsleiter einen AdA-Schein haben. Der kann bei jeder Volkshochschule in 6 Wochen gemacht werden und kostet den AG nicht die Welt. Die Massgabe, jeden kleinen Sachbearbeiter, der einem Azubi etwas beibringt oder zeigt, in der Art zu schulen, halte ich für übertrieben.

R
rtjum

24.11.2010 um 10:05 Uhr

Danke,

die Antwort hatte ich mir schon gedacht, das Train-the-Trainer ist 1Tag und naja der AG zahlts freiwillig.

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